Richtlinie über die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Fachbeiräte gemäß § 10 Abs. 4 des Gesetzes über die Weiterbildung in den Fachberufen des Gesundheitswesens (WBGesG)
DE - Landesrecht Brandenburg
Richtlinie über die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Fachbeiräte gemäß § 10 Abs. 4 des Gesetzes über die Weiterbildung in den Fachberufen des Gesundheitswesens (WBGesG)