Rundschreiben 13/24 (RS 13/24)
Rundschreiben 13/24 (RS 13/24)
vom 2. September 2024 ( Abl. MBJS/24, [Nr. 27] , S.414)
Festlegungen für die Fachhochschulreifeprüfung und die Abschlussprüfungen in der Fachschule und Berufsfachschule in den Schuljahren 2025/2026 und 2026/2027
1. Fachhochschulreifeprüfung
Zur Vorbereitung, Organisation und Durchführung der Fachhochschulreifeprüfung in den Bildungsgängen der Fachoberschule, im doppelqualifizierenden Bildungsgang sowie im Zusatzangebot im Rahmen einer Berufsausbildung nach BBiG
oder HwO
oder nach Landesrecht wird gemäß §
20 Absatz 2 Fachoberschul- und Fachhochschulreifeverordnung (FOSFHRV) folgender Zeitrahmen festgelegt und veröffentlicht:
1.1 Verbindliche Vorgaben für Inhalte, Themen, Aufgabenformate, Bewertungsgesichtspunkte und Hilfsmittel (Prüfungsschwerpunkte)
1.1.1 Für die Fächer der Fachhochschulreifeprüfung gelten pro Fach die gemäß der VV
-Rahmenlehrplan und curricularen Materialien vom 29. Juli 2019 ( Abl. MBJS
/19 S.
290), zuletzt geändert durch VV vom 16. August 2023 (Abl. MBJS/23 S. 290), gültigen Rahmenlehrpläne und curricularen Materialien.
1.1.2 Gemäß § 31 Absatz 1 FOSFHRV werden die Aufgaben für die zentralen schriftlichen Prüfungsfächer Deutsch, Englisch und Mathematik durch das für Schule zuständige Ministerium verbindlich festgelegt und den Schulen zur Verfügung gestellt. Für einen zentralen Nachprüfungstermin wird eine Ersatzaufgabe zur Verfügung gestellt.
Zur Vorbereitung auf diese zentralen schriftlichen Prüfungen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik sind die verbindlichen Prüfungsschwerpunkte des für Schule zuständigen Ministeriums zu beachten.
Diese Prüfungsschwerpunkte stehen auf dem Brandenburgischen Bildungsserver zur Verfügung und sind unter https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/pruefungen-fos-bb/ abrufbar.
1.1.3 Die schriftliche Prüfung in einem fachrichtungsbezogenen Fach in den Bildungsgängen der Fachoberschule erfolgt dezentral.
1.2 Verfahren und Zeitrahmen
Für die Fachhochschulreifeprüfung im Schuljahr 2025/2026 gelten die in der Anlage 1 und für das Schuljahr 2026/2027 die in der Anlage 2 festgelegten verbindlichen Termine und Fristen.
Regelungen und Hinweise zur Bereitstellung der Prüfungsunterlagen für die zentralen schriftlichen Fachhochschulreifeprüfungen werden durch das für Schule zuständige Ministerium den teilnehmenden Schulen schriftlich zur Verfügung gestellt.
2. Abschlussprüfungen in der Fachschule und Berufsfachschule
Für die Vorbereitung und Durchführung der Abschlussprüfung in den Bildungsgängen der Fachschule Sozialwesen, den Bildungsgängen der Fachschule Technik und Wirtschaft sowie dem Bildungsgang der Berufsfachschule Soziales und dem Bildungsgang der Berufsfachschule zur Erlangung eines Berufsabschlusses nach Landesrecht wird ein Zeitrahmen festgelegt und veröffentlicht (§ 22 Absatz 2 Fachschulverordnung Sozialwesen, § 14 Absatz 2 Fachschulverordnung Technik und Wirtschaft, § 21 Absatz 2 Berufsfachschulverordnung Soziales, § 23 Absatz 4 Berufsfachschulverordnung - BFSV
).
Für die schriftliche Prüfung in der Berufsfachschule Soziales gelten die gemäß der VV-Rahmenlehrplan und curricularen Materialien vom 29. Juli 2019 (Abl. MBJS/19 S. 290), zuletzt geändert durch VV vom 16. August 2023 (Abl. MBJS/23 S. 290), gültigen Rahmenlehrpläne und curricularen Materialien. Gemäß § 28 Absatz 3 Berufsfachschulverordnung Soziales werden die Aufgaben für die zentrale schriftliche Prüfung im Fach „Deutsch/Kommunikation“ und im Lernfeld „Grundlagen pädagogisch-psychologischen Handelns erwerben und Handlungsstrategien entwickeln“ durch das für Schule zuständige Ministerium verbindlich festgelegt und den Schulen zur Verfügung gestellt. Für die Nachprüfungstermine erstellen die Schulen die Aufgaben gemäß § 28 Absatz 3 Satz 2 selbst.
Für die Abschlussprüfung in den Bildungsgängen der Fachschulen Sozialwesen, Technik und Wirtschaft, der Berufsfachschule Soziales und der Berufsfachschule zur Erlangung eines Berufsabschlusses nach Landesrecht gelten für das Schuljahr 2025/2026 die in der Anlage 1, für das Schuljahr 2026/2027 die in der Anlage 2 beigefügten Termine und Fristen.
Informationen zu den zentralen Prüfungen in der Fachschule Sozialpädagogik stehen auf dem Brandenburgischen Bildungsserver zur Verfügung unter https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/unterricht/pruefungen/zentrale-abschlusspruefung-der-fachschule-fuer-sozialpaedagogik-im-land-brandenburg .
3. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Dieses Rundschreiben tritt am 1. August 2025 in Kraft und am 31. Juli 2027 außer Kraft.
Anlagen
1
Anlage 1 209.2 KB
2
Anlage 2 190.9 KB
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