Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren (§ 165 Abs. 1 AO)<br> Anwendung der durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 geänderten Vorschriften
DE - Landesrecht Brandenburg

Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren (§ 165 Abs. 1 AO) Anwendung der durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 geänderten Vorschriften

Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren (§ 165 Abs. 1 AO) Anwendung der durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 geänderten Vorschriften
vom 9. November 2005
Im Ergebnis der Erörterungen zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder sind nunmehr auch sämtliche Festsetzungen der Arbeitnehmer-Sparzulage für Kalenderjahre ab 2004 wegen der Anwendung der durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 vom 29. Dezember 2003 ( BGBl. I
, S.
3076, 2004 I, S. 69) geänderten Vorschriften vorläufig durchzuführen ( BMF
-Schreiben vom 2. November 2005 - IV A 7 - S 0338 - 133/05).
Die entsprechend geänderten maschinellen Festsetzungsprogramme werden in Kürze eingesetzt. Über den Einsatztermin ergeht eine gesonderte IT
-Information des TFA.
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