Richtlinie für die Durchführung des Lehrgangs Fahrschulbetriebswirtschaft nach § 11 Abs. 1 Nr. 5 Fahrlehrergesetz (FahrlG)
    DE - Landesrecht Brandenburg

    Richtlinie für die Durchführung des Lehrgangs Fahrschulbetriebswirtschaft nach § 11 Abs. 1 Nr. 5 Fahrlehrergesetz (FahrlG)

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