Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi)
DE - Landesrecht Brandenburg

Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi)

Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi)
vom 13. Mai 1998 (JMBl/98, [Nr. Sondernummer 2]) zuletzt geändert durch Allgemeine Verfügung vom 4. August 2023 ( JMBl/23, [Nr. 10] , S.142)
I.
Die Landesjustizverwaltungen und das Bundesministerium der Justiz haben die Siebzehnte Änderung der am 1. Juni 1998 in Kraft getretenen Neufassung der Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi), die zuletzt durch Allgemeine Verfügung vom 14. September 2021 ( JMBl.
S.
86) geändert worden ist, vereinbart. Der Text der Änderung ist im Bundesanzeiger am 22. September 2023 veröffentlicht worden.
Von einem Abdruck des Wortlauts der Siebzehnten Änderung wird im Hinblick auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger abgesehen. Auf die dort veröffentlichte Änderung wird inhaltlich Bezug genommen.
Die Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi) in der Fassung der Siebzehnten Änderung tritt für das Land Brandenburg am 1. Oktober 2023 in Kraft. Sie wird unter dem Link
www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de
abrufbar sein.
II.
Zukünftig im Bundesanzeiger veröffentlichte Änderungen der Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi) sind für das Land Brandenburg verbindlich.
Auch von einem Abdruck des Wortlauts der zukünftigen Änderung wird im Hinblick auf die Veröffentlichungen im Bundesanzeiger abgesehen. Auf die dort veröffentlichten Änderungen wird inhaltlich Bezug genommen. Die jeweils aktuelle Fassung der Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi) ist unter dem Link
www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de
abrufbar.
III.
Diese Allgemeine Verfügung tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft.
Potsdam, den 4. August 2023
Die Ministerin der Justiz
Susanne Hoffmann
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