Richtlinien für die Planung, Baudurchführung und Abrechnung von Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (Richtlinien Planen Bauen Abrechnen)
DE - Landesrecht Brandenburg

Richtlinien für die Planung, Baudurchführung und Abrechnung von Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (Richtlinien Planen Bauen Abrechnen)

Richtlinien für die Planung, Baudurchführung und Abrechnung von Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (Richtlinien Planen Bauen Abrechnen)
vom 15. März 2023 ( ABl./23, [Nr. 13] , S.303)
Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr.
19/2022 vom 15. August 2022 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr die Richtlinien für die Planung, Baudurchführung und Abrechnung von Maßnahmen nach dem ­Eisenbahnkreuzungsgesetz 2022 (Richtlinien Planen Bauen Abrechnen 2022) bekannt gegeben. Das ARS wurde im Verkehrsblatt ( VkBl.
2022 S.
547) veröffentlicht.
Mit diesem Erlass werden die Richtlinien für den Bereich der Bundes- und Landesstraßen für das Land Brandenburg eingeführt.
Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.
Die ARS Nr. 10/2014 vom 18. November 2014 und Nr. 02/2015 vom 20. Januar 2015 sowie die Rundschreiben vom 3. September 2012, vom 29. Januar 2014 und vom 15. Dezember 2016 wurden aufgehoben.
Die geänderten Richtlinien wurden auf der Homepage des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr unter www.bmdv.bund.de veröffentlicht.
Dieser Erlass wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht und in das elektronische „Brandenburgische Vorschriftensystem“ (BRAVORS) unter der Internetseite www.landesrecht.brandenburg.de eingestellt.
Dieser Erlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft.
Abweichend von der „Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Brandenburg“ (GGO) vom 15. März 2016 wird die Geltung dieses Erlasses nicht befristet.
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