Brandschutz - Feuerwehr-Dienstvorschrift 2
DE - Landesrecht Brandenburg

Brandschutz - Feuerwehr-Dienstvorschrift 2

Brandschutz - Feuerwehr-Dienstvorschrift 2
vom 2. April 2004
Bezug: Runderlass des MI
über die Einführung der Feuerwehr-Dienstvorschriften im Land Brandenburg vom 23.11.1992
Mit o. g.
Runderlass wurde auf der Grundlage des § 26 BSchG u. a. auch die Feuerwehr-Dienstvorschriften FwDV 2/1 und FwDV 2/2 - Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren, Rahmenvorschriften und Musterausbildungspläne - eingeführt.
Diese FwDV wurden zwischenzeitlich überarbeitet und zu einer Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 - FwDV 2 - zusammengefasst. Die Feuerwehren im Land Brandenburg werden hiermit angewiesen, nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 bei der Aus- und Fortbildung zu verfahren.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Sammelbestellung für die Beschaffung dieser FwDV durch das Ministerium des Innern nicht erfolgt. Diese FwDV kann an der Landesschule und Technischen Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz, Dienstort Eisenhüttenstadt käuflich erworben werden. Die Vorschrift kann im Internet www.mi.brandenburg.de unter Fachinformationen im Brand- und Katastrophenschutz eingesehen werden.
Die FwDV 2/1 und 2/2 werden mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt.
Ich bitte Sie, die Träger des Brandschutzes zu informieren.
gez.
Schmidt
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