Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 - Einheiten im Löscheinsatz
DE - Landesrecht Brandenburg

Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 - Einheiten im Löscheinsatz

Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 - Einheiten im Löscheinsatz
vom 20. Oktober 2005
Runderlass des MI
über die Einführung der Feuerwehr-Dienstvorschriften im Land Brandenburg om 23. November 1992
Mit o. g.
Runderlass wurden auf der Grundlage des § 26 BSchG u. a.
auch die Feuerwehr-Dienstvorschriften FwDV 3, FwDV 4 und FwDV 5eingeführt.
Diese FwDV’en wurden zwischenzeitlich überarbeitet und zu einer Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 - FwDV 3 - zusammengefasst. Die FwDV 3 regelt, wie die taktischen Einheiten Selbstständiger Trupp, Staffel, Gruppe und Zug im Löscheinsatz arbeiten. Die hier festgelegte Gliederung der taktischen Einheiten gilt darüber hinaus auch für alle anderen Einsatzarten. Die Feuerwehren im Land Brandenburg werden hiermit angewiesen, nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 zu verfahren.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Sammelbestellung für die Beschaffung dieser FwDV durch das Ministerium des Innern nicht erfolgt. Diese FwDV kann an der Landesschule und Technischen Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz, Dienstort Eisenhüttenstadt käuflich erworben werden. Die Vorschrift kann im Internet, unter www.mi.brandenburg.de , Fachinformationen im Brand- und Katastrophenschutz eingesehen werden.
Die FwDV 3, 4 und 5 werden mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt.
Ich bitte Sie, die Aufgabenträger für den örtlichen Brandschutz und die Hilfeleistung zu informieren.
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