Richtlinie des Landesbergamt Brandenburg für die Handhabung des Betriebsplanverfahrens - Gliederung fakultativer Rahmenbetriebsplan Steine und Erden
DE - Landesrecht Brandenburg

Richtlinie des Landesbergamt Brandenburg für die Handhabung des Betriebsplanverfahrens - Gliederung fakultativer Rahmenbetriebsplan Steine und Erden

Richtlinie des Landesbergamt Brandenburg für die Handhabung des Betriebsplanverfahrens - Gliederung fakultativer Rahmenbetriebsplan Steine und Erden
vom 3. Dezember 2001
Stand: 03. Dezember 2001 Ord.-Nr. 10/01

Rahmenbetriebsplan Gemäß § 52 Abs.

2 Ziffer 1 Bundesberggesetz (BBergG)
0. Titelblatt
Unternehmen:
Vorhaben:
Landkreis:
Gemeinde:
Gemarkung:
Ort, Datum
Unterschrift Unterschrift
(Unternehmer) (Planersteller)
1. Umfang der beantragten Genehmigungen
Bundesberggesetz
2. Darstellung des geplanten Vorhabens

2.1. Art und Umfang des Vorhabens

Begründung der Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit des Vorhabens
Standortbeschreibung/gegenwärtige Ausgangssituation
gegebenenfalls geprüfte Vorhabensalternativen mit Begründung der Auswahl

2.2. Integration des Vorhabens in anderen Fachplanungen

Einbindung in den Landesentwicklungsplan, Regionalplan, Flächennutzungsplan, Bauleitplanung u. a.
Lage zu Schutzgebieten (Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, Biosphärenreservat, Naturpark, FFH
-Gebiet, Vogelschutzgebiet, Trinkwasserschutzgebiet, u. a.)
Ausweisung des Vorhabens in bestehenden Fachplänen (Rohstoffsicherungskonzept o. ä.
)
bekannte überörtliche Straßen-, Leitungs- und sonstige Planung

2.3. Darstellung der erforderlichen Gewinnungsberechtigung

Bergwerkseigentum, Bewilligung, Grundeigentum, Nutzungsverträge

2.4. Bedarf an Grund und Boden

Auflistung der vom Vorhaben betroffenen Grundstücke einschließlich ihrer derzeitigen Nutzung
Eigentumsverhältnisse (nur LBB-Exemplar)

2.5. Genehmigungssituation

bereits erteilte öffentlich-rechtliche Genehmigungen (Hauptbetriebsplan, Berechtsame, Wasserrechtliche Erlaubnis, Waldumwandlungsgenehmigung, Befreiungen u. a.)
Umfang der beantragten öffentlich-rechtlichen Genehmigungen (Gewässerausbau, Waldumwandlungsgenehmigung, Befreiungen, Eingriff in Natur und Landschaft, Genehmigungen nach BImSchG
, Baugenehmigungen, Sondernutzungserlaubnisse, u. a.)

2.6. Altlasten (Altablagerungen, Altstandorte) und Altlastenverdachtsflächen

Art und Größe der Fläche ( z. B.
ehemalige Mülldeponie)
bekannte oder vermutete Lage
vorliegende Untersuchungsergebnisse
Angaben zur Entsorgung

2.7. Lage zu anderen Einrichtung und Objekten

Ortschaften, Streusiedlungen, Einzelgehöfte
Verkehrswege
Versorgungsleitungen/Versorgungseinrichtungen
Oberirdische Gewässer einschließlich Hochwasserschutz
sonstige Objekte
3. Lagerstättenkundliche Verhältnisse

3.1. Geologie der Lagerstätte

Lagerstättengenese
Bodenschatzart/Bodenschatzqualität (Darstellung der Explorationsergebnisse)
Lagerstättenparameter (Mächtigkeit, geologischer Vorrat, gewinnbarer Vorrat, Abraummächtigkeit, territoriale Lage und Ausdehnung)

3.2. Darstellung der hydrogeologischen, hydraulischen und wasserwirtschaftlichen Lagerstättenverhältnisse

Grundwasserverhältnisse (Grundwasserstandshöhe, -mächtigkeit, -fließrichtung)
wasserführende Horizonte
Vorflut
Quellgebiete
bestehende Grundwasseruntersuchungen
4. Allgemeine Angaben zur Betriebsplanung

4.1. Tagebauaufschluss

Art und Lage der Aufschlusskonfiguration
Anfall und Handling der Abraummenge

4.2. Abbauplanung

räumliche Entwicklung des Abbaus
geplante Inanspruchnahme nach Zeitabschnitten (1 - 2 Hauptbetriebsplanzeiträume/ ca.
5 Jahre)
voraussichtliche Gesamtlaufzeit des beantragten Vorhabens (< 30 Jahre)
voraussichtliche Jahresförderung
Gewinnungstechnik
Förder- und Transportgeräte
Abraumhandling (Verwertung/Zwischenlagerung)
Aufbereitungstechnik (Verfahrensstammbaum, Prozessmedien [Wasser, Reagenzien], Handling der Aufbereitungsabgänge)

4.3. Standsicherheitsbetrachtung

Böschungen
Schutzstreifen von zu schützenden Objekten (Sicherheitsabstände)

4.4. Wiedernutzbarmachungskonzeption

geplante Folgenutzung
Darstellung der abbaubegleitenden Wiedernutzbarmachungsmaßnahmen in Zeitabschnitten (5-Jahresscheiben)
5. Tagesanlagen

5.1. Betriebseinrichtung im Bereich des Tagebaus

(Art, Größe, Standort)

5.2. Angaben zur Ver- und Entsorgungsplanung

(Wasser, Abwasserbeseitigung, Energieversorgung)

5.3. Lagerung und Umschlag von wassergefährdenden Stoffen und Flüssigkeiten

6. Anschluss an öffentliche Verkehrswege
Straße
Schiene
Wasser
7. Kontrollmaßnahmen/Monitoring

7.1. Grundwasser

Pegel, Lage, Ausbauparameter
Überwachung der Grundwasserstände und -qualität (derzeitig, künftig)
Angaben der zu überwachenden Gütekriterien ( einschl.
Auswertung schon vorhandener Analysen bzw.
Messungen)

7.2. Oberflächengewässer

Überwachung der Wasserstände und Durchflussmengen
Überwachung der Gewässergüte (einschl. Auswertung schon vorhandener Analysen bzw. Messungen) unter Berücksichtigung der Nutzungsziele (z. B. Bade-, Fischgewässer)
8. Inhaltlicher Aufbau der Eingriffsbewertung und Wiedernutzbarmachung

8.1. Ermitteln, Darstellen und Beurteilen von Naturhaushalt und Landschaftsbild

8.1.1. Bestandsaufnahme

Der Naturhaushalt und das Landschaftsbild sind in ihrem Wirkungszusammenhängen zu ermitteln und darzustellen, insbesondere durch Landschaftsfaktoren, wie Relief, Gestein, Boden, oberirdische Gewässer, Grundwasser, Geländeklima sowie Tiere und Pflanzen und deren Lebensräume (flächendeckende Biotopkartierung nach der Kartierungsanleitung zur Biotopkartierung Brandenburg, Rote Liste-Arten, Lebensräume geschützter Pflanzen- und Tierarten)
Aufnahme der Schutzgebiete und geschützten Landschafts-bestandteilen nach § 19 ff Brandenburgisches Naturschutzgesetz (BbgNatSchG) sowie schützenswerten Lebensräumen nach § 31 ff BbgNatSchG, Landschaftsbild und -struktur, Beschreibung vorhandener Nutzungen und Vorhaben sowie kulturgeschichtlich bedeut-samer Objekte (historische Landnutzungsformen, traditionelle Sicht- und Wegebeziehung, Parkanlagen)

8.1.2. Bestandsbewertung

Bewerten der Leistungsfähigkeit und der Empfindlichkeit der Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Bewerten der vorhandenen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft (Vorbelastung)

8.2. Ermitteln, Darstellen und Bewerten der Beeinträchtigungen

Bodenversiegelungen
Reliefveränderung,
Entfernung der Vegetation und Beeinträchtigung und Zerstörung von Biotopen
Grundwasserabsenkungen, Gewässerumleitungen
Schadstoff-, Licht- und Lärmemissionen

8.3. Ermitteln und Darstellen von Maßnahmen zur Vermeidung

8.3.1. Ermitteln und Darstellen von Art, Umfang und zeitlichem Ablauf von Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung

8.3.2. Darstellen unvermeidbarer Beeinträchtigungen

8.4. Ermitteln und Darstellen von Maßnahmen zum Ausgleich ¹

8.4.1. Einschätzen der Ausgleichbarkeit

8.4.2. Ermitteln von Ausgleichsmaßnahmen

Folgenutzungskonzept
Reliefgestaltung der Bergbaufolgelandschaft
Maßnahmeplan der Renaturierung
zeitliche und räumliche Abfolge
Kostenübersicht

8.4.3. Darstellung der Ausgleichsmaßnahmen

8.5. Darstellung der Kompensationen (Bilanz)

Gegenüberstellen des Eingriffs und der Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung, und Ausgleich¹ der Eingriffsfolgen
9. Angaben zur Prüfung des Vorhabens nach § 19c BNatSchG ²
(Verträglichkeit, Zulässigkeit und Ausnahmen)

9.1. Beschreibung der Lage und Entfernung zum „Natura 2000“-Gebiet ³

9.2. Darstellung der Erhaltungsziele des „Natura 2000“-Gebietes einschließlich der prioritären Biotope oder prioritären Arten (aus Schutzgebietsverordnung, Schutzgebietsgutachten, Steckbriefe u. ä.

)

9.3. Ermittlung der möglichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele durch das Vorhaben unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens mit anderen Vorhaben

9.4. Bestimmung der Erheblichkeit der ermittelten Beeinträchtigungen auf die Erhaltungsziele

9.5. Darstellung der mit dem geplanten Vorhaben verfolgten Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses (einschließlich sozialer und wirtschaftlicher Art)

9.6. Prüfung zumutbarer Alternativen

9.7. Maßnahmenvorschlag zur Sicherung des Zusammenhanges des Europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“

Cottbus, den 03. Dezember 2001
Dr.
Liersch

Anlagen

Übersichtskarte (Ausschnitt aus der TK 100 oder TK 50)
Übersichtskarte zur Einordnung des Vorhabens in die unmittelbare Umgebung (TK 25 oder TK 10)
Topographische Karte(n) mit Eintragung der Berechtsamsverhältnisse (bei bergfreien Bodenschätzen), der Vorhabensplanung sowie der Darstellung der betroffenen Flurstücke (1 : 2000, 1 : 2500 oder 1 : 5000)
Übersichtsriss zur aktuellen Abbausituation, abgeleitet aus dem markscheiderischen Risswerk (bei bereits begonnenen Gewinnungsvorhaben)
Lagerstättenriss, geologische Schichtenschnitte
Plan der Grundwassergleichen
Plan der Altlastenstandorte/Bodendenkmale u. a. (falls vorhanden)
Plan der räumlichen und zeitlichen Entwicklung des Tagebaues
Schutzgutbezogene Übersichtskarten (geeigneter Maßstäbe)
Schutzgutbezogene Bestandskarte
Karte zur Darstellung der Schutzgutbetroffenheit
Maßnahmenkarte
Maßnahmenübersichtskarte
Wiedernutzbarmachungsplan mit zeitlichem und räumlichem Ablauf sowie einer Darstellung der Lage der betroffenen Flurstücke
¹ Bleiben erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes zurück, die nicht ausgleichbar sind, sind Ersatzmaßnahmen darzustellen
² Falls durch das geplante Vorhaben erhebliche Beeinträchtigungen eines “Natura 2000“-Gebietes nicht auszuschließen sind.
³ „Natura 2000” - Gebiete sind eingetragene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nach Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) sowie Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie)
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