Rundschreiben 13/08 (RS 13/08)
DE - Landesrecht Brandenburg

Rundschreiben 13/08 (RS 13/08)

Rundschreiben 13/08 (RS 13/08)
vom 10. Oktober 2008 ( Abl. MBJS/08, [Nr. 9] , S.410)

Umgang mit Pikrinsäure und Gefahrenabwehr

1. Vorbemerkung
Aktuell traten bundesweit - wie auch in Brandenburg - vermehrt Fälle auf, in denen Bestände explosiver Pikrinsäure an Schulen und anderen Bildungseinrichtungen, in Krankenhäusern und Apotheken bekannt wurden. Es ist nicht auszuschließen, dass an weiteren Schulen im Land Brandenburg ebenfalls gefährliche Pikrinsäurebestände vorrätig gehalten werden. Die nachfolgenden Hinweise und Regelungen sind zu beachten.
Schulen in freier Trägerschaft wird empfohlen, Nummer 2 bis 4 entsprechend anzuwenden.
2. Allgemeines

2.1 Was ist Pikrinsäure?

Pikrinsäure (2,4,6-Trinitrophenol) ist eine chemische Substanz, die in phlegmatisierter Form mit einem Wassergehalt von > 30 Gew-% Wasser in Schulen im Land Brandenburg vorkommen kann.
Verwendung findet Pikrinsäure beispielsweise als pH-Indikator, Farbstoff zur Anfärbung von Blutzellen und Nachweisreagenz in der Analytik. Diese aus Sicherheitsgründen mit Wasser phlegmatisierte Form der Pikrinsäure ist nicht explosionsgefährlich, lt.
Sicherheitsdatenblatt ist sie leichtentzündlich (F) und giftig (T).
Mehr Informationen unter: GESTIS-Datenbank der BGIA http://www.dguv.de/bgia/de/gestis/stoffdb/index.jsp .

2.2 Wann wird Pikrinsäure gefährlich?

Pikrinsäure (von griechisch pikros = bitter) bildet gelbe Kristalle.
Im trockenen Zustand ist die Substanz hochexplosiv
und ein naher Verwandter des TNT, hat aber sogar ein zehn Prozent schnelleres Detonationstempo. Schon Reibung, Erwärmung oder ein Schlag reichen aus, um die Säurekristalle zur Explosion zu bringen. Daher darf Pikrinsäure nur in Wasser oder Alkohol gelöst gelagert werden. So wird das Reaktionstempo "phlegmatisiert", also verlangsamt. Pikrinsäure darf nicht austrocknen. Schon angetrocknete Reste am Flaschenverschluss oder Gewinde reichen für eine Detonation aus.
Achtung:
Bei trockener Pikrinsäure oder bei Zweifeln über den Zustand der Chemikalie bitte das Gefäß auf keinen Fall bewegen, nicht aufschrauben oder schütteln!
Von einer
Gefährlichkeit ist insbesondere auszugehen
, wenn:
das Behältnis schon lange lagert und aus einem nicht durchsichtigen Material besteht, insbesondere wenn es sich um ein Metallbehältnis handelt (Bildung von Pikraten),
am Verschluss des Behältnisses kristalline, gelbliche Anhaftungen sichtbar sind oder
das Behältnis aus einem durchsichtigen Material besteht und erkennbar ist, dass die Chemikalie nicht mehr ausreichend feucht oder schon trocken ist.

2.3 Umgang mit Pikrinsäure in der Schule

Pikrinsäure darf grundsätzlich in Schulen vorhanden sein, wobei die maximale Masse an explosionsgefährlichen Stoffen von 100 g
pro Schule nicht überschritten werden darf.
Sie muss unter Verschluss aufbewahrt werden und darf nicht für Schülerexperimente verwendet werden.
Sie ist unbedingt zur Phlegmatisierung feucht zu halten.
Pikrinsäure ist giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berühren mit der Haut. Laut GESTIS-Datenbank sind 1 - 2 Gramm Pikrinsäure akut toxisch.
Bei der Handhabung von Pikrinsäure sind Schutzbrille, Schutzkittel und Chemikalienschutzhandschuhe zu tragen.
Hinweis:
Im Sicherheitsdatenblatt eines Herstellers wird darauf hingewiesen, dass das Beschaffungsdatum festzuhalten ist, der Wassergehalt alle sechs Monate zu überprüfen und gegebenenfalls nachzufüllen ist.
3. Gefahrenabwehr
Durch die Schulleiterin oder den Schulleiter oder die fachkundige Person ist zu prüfen, ob Pikrinsäure vorgehalten wird.
Bei Vorhandensein von Pikrinsäure nimmt die Schulleiterin oder der Schulleiter oder die fachkundige Person die Inaugenscheinnahme des (kritischen) Bestandes vor, prüft Beschaffungsdatum sowie Zustand der Pikrinsäure und nimmt zu der davon ggf.
ausgehenden Gefahr eine Erstbewertung nach den Kriterien gemäß Nummer 2.2 vor. Von einer bestehenden Gefahr ist auszugehen, wenn
eines
dieser Kriterien vorliegt.
Sollte im Ergebnis dieser Erstbewertung nahe liegen, dass von dem Bestand oder Behältnis eine “akute Gefahr“ ausgehen könnte und mit eigenen Mitteln keine Gefahrenbeseitigung erfolgen kann, ist das zuständige Ordnungsamt (Sonderordnungsbehörde) zu unterrichten.
Bis zum Eintreffen eines Vertreters der Ordnungsbehörde oder des von dort hinzugezogenen Personals soll das verschlossene Gebinde in der Abstellsituation belassen und nicht mehr verlagert werden. Dieses Belassen vor Ort stellt keine akute Gefahrenlage dar, so dass es ausreichend ist, das Gebinde so zu sichern, dass keine andere Person eine Einflussmöglichkeit darauf hat. Insbesondere sind Aufbewahrungsschrank und -raum zu verschließen. Die Schlüsselgewalt sollte bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter oder der fachkundigen Person liegen.
4. Substitutionsprüfung
Alle Schulen, an denen Prikrinsäure vorhanden ist, haben zu prüfen, ob und zu welchem pädagogischen Zweck mit Pikrinsäure gearbeitet werden muss und ob Pikrinsäure durch eine weniger gefährliche Chemikalie ersetzt werden kann (Substitutionsprüfung). Das Ergebnis der Substitutionsprüfung ist schriftlich zu dokumentieren.
Dies bedeutet nicht automatisch ein Verbot von Pikrinsäure, die Begründung für den Verzicht auf die Substitution und für die weitere Verwendung von Pikrinsäure muss nachvollziehbar sein. Es wird jedoch dringend empfohlen, wenn möglich, Pikrinsäure durch eine weniger gefährliche Chemikalie zu ersetzen.
Kommt die Schule zu dem Ergebnis, dass Pikrinsäure nicht mehr eingesetzt werden soll, ist über den Schulträger zu veranlassen, dass diese zügig von einem Entsorgungsunternehmen entsorgt wird.
5. Informationspflichten
Ist Pikrinsäure vorhanden ist das zuständige staatliche Schulamt (Anlage 1) per
E-Mail
umgehend unter Nennung der Fallgruppe über folgende Sachverhalte zu informieren:
Fallgruppe 1: Pikrinsäure ist in phlegmatisierter Form vorhanden, ordnungsgemäß gelagert und soll weiter verwendet werden:
Vorhandene Menge,
Bestätigung über ordnungsgemäße Lagerung,
Kopie der Dokumentation der Substitutionsprüfung.
Fallgruppe 2: Pikrinsäure ist in phlegmatisierter Form vorhanden und soll nicht weiter verwendet werden:
Vorhandene Menge,
Dokumentation der Entsorgung.
Fallgruppe 3: Trockene Pikrinsäure ist vorhanden oder es besteht Zweifel über den Zustand der Chemikalie:
Vorhandene Menge,
Dokumentation der Entsorgung.
Für Rückfragen steht der für Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Sicherheitserziehung zuständige Schulrat im Staatlichen Schulamt Cottbus, Herr Uwe Kriesch, zur Verfügung:
Telefon: 0355-4866 202,
E-Mail
: uwe.kriesch@mbjs.brandenburg.de
Beratung erteilen auch die für das jeweilige staatliche Schulamt beauftragten Sicherheitsfachkräfte (Anlage 2).

Anlage 1

Staatliche Schulämter - Arbeitsschutz, Sicherheitserziehung und Unfallverhütung
Staatliches Schulamt Brandenburg an der Havel
Verantwortlicher Schulrat:
Herr Christoph Wricke
Mail
: christoph.wricke@schulaemter.brandenburg.de Tel.
: 03381 3974-64 Fax: 03381 3974-44
Staatliches Schulamt Cottbus
an das Schulamt hinzugezogene Lehrkraft:
Herr Hartmut Voigt
Mail
: hartmut.voigt@schulaemter.brandenburg.de Tel. 0355 4866-101 Fax 0355 4866-410
Staatliches Schulamt Eberswalde
Verantwortliche Schulrätin:
Frau Gabriele Bönig
Mail
: gabriele.boenig@schulaemter.brandenburg.de Tel. 03334 6601-24 Fax 0334 6601-99
Staatliches Schulamt Frankfurt (Oder)
Verantwortlicher Schulrat:
Herr Detlef Kanski
Mail
: detlef.kanski@schulaemter.brandenburg.de Tel.: 0335 5210-492 Fax: 0335 5210-411
Staatliches Schulamt Perleberg
Verantwortlicher Schulrat:
Herr Uwe Falk
Mail
:
uwe.falk@schulaemter.brandenburg.de Tel. 03876 71381-13 Fax: 03876 71381-85
Staatliches Schulamt Wünsdorf
Verantwortlicher Schulrat:
Herr Hans-Erwin Baltrusch
Mail
: hans-erwin.baltrusch@schulaemter.brandenburg.de Tel.: 033702 727-05 Fax: 033702 727-02

Anlage 2

Beauftragte Sicherheitsfachkräfte an den Staatlichen Schulämtern
Staatliches Schulamt Brandenburg an der Havel DEGAS - ATD GmbH Adlergestell 129 12439 Berlin Telefon: 030 67092-206 Fax: 030 67092-249 Fachkraft für Arbeitssicherheit: Projektleiter: Herr Andreas Malert Mobil: 0173 6257359 E-Mail: malert@degas.de
Staatliches Schulamt Cottbus DEGAS - ATD GmbH Adlergestell 129 12439 Berlin Telefon: 030 67092-206 Fax: 030 67092-249 Fachkraft für Arbeitssicherheit: Partnerunternehmen der DEGAS-ATD GmbH: Ingenieurbüro für Arbeitsschutz G. Klett Senftenberger Str. 9 A 01968 Großkoschen Telefon: 03573 811057 Fax: 03573 811212 Sicherheitsfachkraft: Frau Marita Stein Mobil: 0171 9160393 E-Mail: m.stein@ibk-sfb.de
Staatliches Schulamt Eberswalde DEGAS - ATD GmbH Adlergestell 129 12439 Berlin Telefon: 030 67092-206 Fax: 030 67092-249 Koordinator Fachkraft für Arbeitssicherheit Partnerunternehmen der DEGAS-ATD GmbH: Firma FüWas aus Eisenhüttenstadt Projektleiter: Herr Dipl.-Ing. Klaus Richter Mobil: 0151 54846193 E-Mail: fuewas.technik@t-online.de oder richter-asi@onlinehome.de
Staatliches Schulamt Frankfurt (Oder) DEGAS - ATD GmbH Adlergestell 129 12439 Berlin Telefon: 030 67092-206 Fax: 030 67092-249 Koordinator Fachkraft für Arbeitssicherheit Partnerunternehmen der DEGAS-ATD GmbH: Firma FüWas aus Eisenhüttenstadt Projektleiter: Herr Dipl.-Ing. Klaus Richter Mobil: 0151 54846193 E-Mail: fuewas.technik@t-online.de oder richter-asi@onlinehome.de
Staatliches Schulamt Perleberg DEGAS-ATD Gmbh Adlergestell 129 12439 Berlin Telefon: 030 67092-206 Fax: 030 67092-249 Koordinator Fachkraft für Arbeitssicherheit Projektleiter: Herr Gerd Henning Mobil: 0173 6257335 E-Mail: henning@degas.de schoerner@degas.de
Staatliches Schulamt Wünsdorf DEGAS - ATD GmbH Adlergestell 129 12439 Berlin Telefon: 030 67092-120 Fax: 030 67092-249 Koordinator Fachkraft für Arbeitssicherheit Partnerunternehmen der DEGAS-ATD GmbH: Firma FüWas aus Eisenhüttenstadt Projektleiter: Herr Dipl.-Ing. Klaus Richter Mobil: 0151 54846193 E-Mail: fuewas.technik@t-online.de oder richter-asi@onlinehome.de
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