Baupreisindexzahl für 2021
    DE - Landesrecht Brandenburg

    Baupreisindexzahl für 2021

    Baupreisindexzahl für 2021
    vom 18. Mai 2021 ( ABl./21, [Nr. 21] , S.491)
    Auf Grund des § 3 Absatz 1 Satz 6 der Brandenburgischen Baugebührenordnung vom 20. August 2009 ( GVBl. II
    S.
    562), die zuletzt durch die Verordnung vom 12. Mai 2021 (GVBl. II Nr.
    50) geändert worden ist, macht das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung als oberste Bauaufsichtsbehörde bekannt:
    1. Die Baupreisindexzahl nach § 3 Absatz 1 Satz 3 der Brandenburgischen Baugebührenordnung, mit der die anrechenbaren Bauwerte der Anlage 2 zu vervielfältigen sind, beträgt 1,142.
    2. Die sich daraus ergebenden fortgeschriebenen anrechenbaren Bauwerte werden in der nachstehenden Tabelle veröffentlicht.
    Tabelle der anrechenbaren Bauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt
    gültig ab 1. Juni 2021
    Nr. Gebäudeart anrechenbare Bauwerte in Euro/m³ 2021
    1 Wohngebäude 139
    2 Wochenendhäuser 122
    3 Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen 188
    4 Schulen 178
    5 Kindertageseinrichtungen 160
    6 Hotels, Pensionen, Wohnheime, Gebäude gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 9 BbgBO, Sanatorien bis jeweils 60 Betten, Gaststätten, Kantinen 160
    7 Hotels, Wohnheime, Gebäude gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 9 BbgBO, Sanatorien über 60 Betten 186
    8 Krankenhäuser 208
    9 Versammlungsstätten, wie Mehrzweckhallen, soweit nicht nach den Nummern 11 und 12, Theater, Kinos 160
    10 Hallenbäder 172
    11 eingeschossige, hallenartige Gebäude, wie Verkaufsstätten, Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude in einfachen Rahmen- oder Stiel-Riegel-Konstruktionen sowie einfache Sporthallen und landwirtschaft­liche Betriebsgebäude, soweit nicht nach Nummer 19
    11.1 bis 5 000 m³ Brutto-Rauminhalt
    Bauart schwer ¹ und mit nicht geringen Einbauten ² 78
    Bauart schwer ¹ 69
    sonstige Bauart 58
    11.2 der 5 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 20 000 m³
    Bauart schwer ¹ ; und mit nicht geringen Einbauten ² 69
    Bauart schwer ¹ 58
    sonstige Bauart 48
    11.3 der 20 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 50 000 m³
    Bauart schwer ¹ und mit nicht geringen Einbauten ² 58
    Bauart schwer ¹ 48
    sonstige Bauart 38
    11.4 der 50 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt
    Bauart schwer ¹ und mit nicht geringen Einbauten ² 48
    Bauart schwer ¹ 38
    sonstige Bauart 27
    12 andere eingeschossige Verkaufsstätten, Sportstätten 105
    13 andere eingeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude 94
    14 mehrgeschossige Verkaufsstätten 143
    15 mehrgeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude 123
    16 eingeschossige Garagen, ausgenommen offene Kleingaragen 103
    17 mehrgeschossige Mittel- und Großgaragen 123
    18 Tiefgaragen 191
    19 Schuppen, Kaltställe, Nebengebäude für Abstellräume, offene Feldscheunen, offene Kleingaragen sowie ähnliche Gebäude 49
    20 Gewächshäuser
    20.1 bis 1 500 m³ Brutto-Rauminhalt 38
    20.2 der 1 500 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt 21
    Zuschlag für Hallenbereiche mit Kranbahnen 56 €/m².
    ¹ Gebäude mit Tragwerken, die überwiegend in Massivbauart oder schwerem Stahlbau errichtet werden
    ² Einbauten, wie Maschinenfundamente, Emporen, tragende Wände, Kranbahnen
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