Baupreisindexzahl für 2021
DE - Landesrecht Brandenburg

Baupreisindexzahl für 2021

Baupreisindexzahl für 2021
vom 18. Mai 2021 ( ABl./21, [Nr. 21] , S.491)
Auf Grund des § 3 Absatz 1 Satz 6 der Brandenburgischen Baugebührenordnung vom 20. August 2009 ( GVBl. II
S.
562), die zuletzt durch die Verordnung vom 12. Mai 2021 (GVBl. II Nr.
50) geändert worden ist, macht das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung als oberste Bauaufsichtsbehörde bekannt:
1. Die Baupreisindexzahl nach § 3 Absatz 1 Satz 3 der Brandenburgischen Baugebührenordnung, mit der die anrechenbaren Bauwerte der Anlage 2 zu vervielfältigen sind, beträgt 1,142.
2. Die sich daraus ergebenden fortgeschriebenen anrechenbaren Bauwerte werden in der nachstehenden Tabelle veröffentlicht.
Tabelle der anrechenbaren Bauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt
gültig ab 1. Juni 2021
Nr. Gebäudeart anrechenbare Bauwerte in Euro/m³ 2021
1 Wohngebäude 139
2 Wochenendhäuser 122
3 Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen 188
4 Schulen 178
5 Kindertageseinrichtungen 160
6 Hotels, Pensionen, Wohnheime, Gebäude gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 9 BbgBO, Sanatorien bis jeweils 60 Betten, Gaststätten, Kantinen 160
7 Hotels, Wohnheime, Gebäude gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 9 BbgBO, Sanatorien über 60 Betten 186
8 Krankenhäuser 208
9 Versammlungsstätten, wie Mehrzweckhallen, soweit nicht nach den Nummern 11 und 12, Theater, Kinos 160
10 Hallenbäder 172
11 eingeschossige, hallenartige Gebäude, wie Verkaufsstätten, Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude in einfachen Rahmen- oder Stiel-Riegel-Konstruktionen sowie einfache Sporthallen und landwirtschaft­liche Betriebsgebäude, soweit nicht nach Nummer 19
11.1 bis 5 000 m³ Brutto-Rauminhalt
Bauart schwer ¹ und mit nicht geringen Einbauten ² 78
Bauart schwer ¹ 69
sonstige Bauart 58
11.2 der 5 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 20 000 m³
Bauart schwer ¹ ; und mit nicht geringen Einbauten ² 69
Bauart schwer ¹ 58
sonstige Bauart 48
11.3 der 20 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 50 000 m³
Bauart schwer ¹ und mit nicht geringen Einbauten ² 58
Bauart schwer ¹ 48
sonstige Bauart 38
11.4 der 50 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt
Bauart schwer ¹ und mit nicht geringen Einbauten ² 48
Bauart schwer ¹ 38
sonstige Bauart 27
12 andere eingeschossige Verkaufsstätten, Sportstätten 105
13 andere eingeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude 94
14 mehrgeschossige Verkaufsstätten 143
15 mehrgeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude 123
16 eingeschossige Garagen, ausgenommen offene Kleingaragen 103
17 mehrgeschossige Mittel- und Großgaragen 123
18 Tiefgaragen 191
19 Schuppen, Kaltställe, Nebengebäude für Abstellräume, offene Feldscheunen, offene Kleingaragen sowie ähnliche Gebäude 49
20 Gewächshäuser
20.1 bis 1 500 m³ Brutto-Rauminhalt 38
20.2 der 1 500 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt 21
Zuschlag für Hallenbereiche mit Kranbahnen 56 €/m².
¹ Gebäude mit Tragwerken, die überwiegend in Massivbauart oder schwerem Stahlbau errichtet werden
² Einbauten, wie Maschinenfundamente, Emporen, tragende Wände, Kranbahnen
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