Baupreisindexzahl 2018
DE - Landesrecht Brandenburg

Baupreisindexzahl 2018

Baupreisindexzahl 2018
vom 26. April 2018 ( ABl./18, [Nr. 19] , S.419)
Auf Grund des § 3 Absatz 1 Satz 6 der Brandenburgischen Baugebührenordnung vom 20. August 2009 ( GVBl. II
S.
562), die zuletzt durch die Verordnung vom 5. Oktober 2016 (GVBl. II Nr.
53) geändert worden ist, macht das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung als oberste Bauaufsichtsbehörde bekannt:
Die Baupreisindexzahl nach § 3 Absatz 1 Satz 3 der Brandenburgischen Baugebührenordnung, mit der die anrechenbaren Bauwerte der Anlage 2 zu vervielfältigen sind, beträgt 1,145.
Die sich daraus ergebenden fortgeschriebenen anrechenbaren Bauwerte werden in der nachstehenden Tabelle veröffentlicht.
Tabelle der anrechenbaren Bauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt
gültig ab 1. Juni 2018
Nr.Gebäudeartanrechenbare Bauwerte in Euro/ m³
1 Wohngebäude 129
2 Wochenendhäuser 113
3 Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen 174
4 Schulen 165
5 Kindertageseinrichtungen 148
6 Hotels, Pensionen, Heime, Sanatorien bis 60 Betten, Gaststätten, Kantinen 148
7 Hotels, Heime, Sanatorien über 60 Betten 172
8 Krankenhäuser 192
9 Versammlungsstätten, wie Mehrzweckhallen, soweit nicht nach den Nummern 11 und 12, Theater, Kinos 148
10 Hallenbäder 159
11 eingeschossige, hallenartige Gebäude, wie Verkaufsstätten, Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude in einfachen Rahmen- oder Stiel-Riegel-Konstruktionen sowie einfache Sporthallen und landwirtschaftliche Betriebsgebäude, soweit nicht nach Nummer 19
11.1 bis 5 000 m³ Brutto-Rauminhalt
Bauart schwer ¹ und mit nicht geringen Einbauten ² 72
Bauart schwer ¹ 63
sonstige Bauart 54
11.2 der 5 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 20 000 m³
Bauart schwer ¹ und mit nicht geringen Einbauten ² 63
Bauart schwer ¹ 54
sonstige Bauart 45
11.3 der 20 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 50 000 m³
Bauart schwer ¹ und mit nicht geringen Einbauten ² 54
Bauart schwer ¹ 45
sonstige Bauart 34
11.4 der 50 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt
Bauart schwer ¹ und mit nicht geringen Einbauten ² 45
Bauart schwer ¹ 34
sonstige Bauart 25
12 andere eingeschossige Verkaufsstätten, Sportstätten 97
13 andere eingeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude 87
14 mehrgeschossige Verkaufsstätten 132
15 mehrgeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude 115
16 eingeschossige Garagen, ausgenommen offene Kleingaragen 95
17 mehrgeschossige Mittel- und Großgaragen 115
18 Tiefgaragen 176
19 Schuppen, Kaltställe, Nebengebäude für Abstellräume, offene Feldscheunen, offene Kleingaragen sowie ähnliche Gebäude 46
20 Gewächshäuser
20.1 bis 1 500 m³ Brutto-Rauminhalt 34
20.2 der 1 500 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt 19
Zuschlag für Hallenbereiche mit Kranbahnen 52 €/ m²
.
¹ Gebäude mit Tragwerken, die überwiegend in Massivbauart oder schwerem Stahlbau errichtet werden
² Einbauten, wie Maschinenfundamente, Emporen, tragende Wände, Kranbahnen
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