Baupreisindexzahl 2017
DE - Landesrecht Brandenburg

Baupreisindexzahl 2017

Baupreisindexzahl 2017
vom 3. Mai 2017 ( ABl./17, [Nr. 20] , S.473)
Auf Grund des § 3 Absatz 1 Satz 6 der Brandenburgischen Baugebührenordnung vom 20. August 2009 ( GVBl. II
S.
562), die zuletzt durch die Verordnung vom 5. Oktober 2016 (GVBl. II Nr.
53) geändert worden ist, macht das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung als oberste Bauaufsichtsbehörde bekannt:
Die Baupreisindexzahl nach § 3 Absatz 1 Satz 3 der Brandenburgischen Baugebührenordnung, mit der die anrechenbaren Bauwerte der Anlage 2 zu vervielfältigen sind, beträgt 1,115.
Die sich daraus ergebenden fortgeschriebenen anrechenbaren Bauwerte werden in der nachstehenden Tabelle veröffentlicht.
Tabelle der anrechenbaren Bauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt gültig ab 1. Juni 2017
Nr.Gebäudeartanrechenbare Bauwerte in Euro/ m³
1 Wohngebäude 126
2 Wochenendhäuser 110
3 Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen 169
4 Schulen 161
5 Kindertageseinrichtungen 144
6 Hotels, Pensionen, Heime, Sanatorien bis 60 Betten, Gaststätten, Kantinen 144
7 Hotels, Heime, Sanatorien über 60 Betten 167
8 Krankenhäuser 187
9 Versammlungsstätten, wie Mehrzweckhallen, soweit nicht nach den Nummern 11 und 12, Theater, Kinos 144
10 Hallenbäder 155
11 eingeschossige, hallenartige Gebäude, wie Verkaufsstätten, Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude in einfachen Rahmen- oder Stiel-Riegel-Konstruktionen sowie einfache Sporthallen und landwirtschaftliche Betriebsgebäude, soweit nicht nach Nummer 19
11.1 bis 5 000 m³ Brutto-Rauminhalt
Bauart schwer ¹ und mit nicht geringen Einbauten ² 70
Bauart schwer ¹ 61
sonstige Bauart 52
11.2 der 5 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 20 000 m³
Bauart schwer ¹ und mit nicht geringen Einbauten ² 61
Bauart schwer ¹ 52
sonstige Bauart 43
11.3 der 20 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 50 000 m³
Bauart schwer ¹ und mit nicht geringen Einbauten ² 52
Bauart schwer ¹ 43
sonstige Bauart 33
11.4 der 50 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt
Bauart schwer ¹ und mit nicht geringen Einbauten ² 43
Bauart schwer ¹ 33
sonstige Bauart 25
12 andere eingeschossige Verkaufsstätten, Sportstätten 95
13 andere eingeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude 85
14 mehrgeschossige Verkaufsstätten 128
15 mehrgeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude 112
16 eingeschossige Garagen, ausgenommen offene Kleingaragen 93
17 mehrgeschossige Mittel- und Großgaragen 112
18 Tiefgaragen 172
19 Schuppen, Kaltställe, Nebengebäude für Abstellräume, offene Feldscheunen, offene Kleingaragen sowie ähnliche Gebäude 45
20 Gewächshäuser
20.1 bis 1 500 m³ Brutto-Rauminhalt 33
20.2 der 1 500 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt 19
Zuschlag für Hallenbereiche mit Kranbahnen 50 €/ m²
.
¹ Gebäude mit Tragwerken, die überwiegend in Massivbauart oder schwerem Stahlbau errichtet werden
² Einbauten, wie Maschinenfundamente, Emporen, tragende Wände, Kranbahnen
Markierungen
Leseansicht