AW-AuslR 2024.01
DE - Landesrecht Brandenburg

Aufenthaltsrecht, Aktualisierung der Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz unter Berücksichtigung des Gesetzes und der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung (Allgemeine Weisung im Ausländerrecht Nr. 2024.01 - AW-AuslR 2024.01)

Aufenthaltsrecht, Aktualisierung der Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz unter Berücksichtigung des Gesetzes und der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung (Allgemeine Weisung im Ausländerrecht Nr. 2024.01 - AW-AuslR 2024.01)
vom 11. April 2024
Aufenthaltsrecht, Aktualisierung der Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz unter Berücksichtigung des Gesetzes und der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
Zur einheitlichen Anwendung der Vorschriften des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes vom 15. August 2019 ( BGBl. I
S.
1307) unter Berücksichtigung des Gesetzes und der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung (BGBl. I 2023, Nr.
217, S. 1 bzw.
BGBl. I 2023, Nr. 233, S. 1) weise ich für die Ausführung der ausländerbehördlichen Aufgaben im Land Brandenburg folgendes allgemein an:
Soweit in meinen Allgemeinen Weisungen zum Vollzug ausländerrechtlicher Bestimmungen nichts Abweichendes bestimmt ist, werden der Ausführung der ausländerbehördlichen Aufgaben die Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom 6. August 2021 (AH-FEG) ¹ in der Fassung ihrer gegebenenfalls auf den Internetseiten des BMI
veröffentlichten jeweils aktuellen Änderungen und Ergänzungen zu Grunde gelegt. Für den Vollzug der Vorschriften des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes werden Formulare verwendet, die der jeweils aktuellen, auf den Internetseiten des BMI veröffentlichten Fassung der den Anwendungshinweisen beigefügten Mustern entsprechen.
Meine Allgemeine Weisung Nr. 06/2023 vom 16. November 2023 wird hiermit aufgehoben. Bitte stellen Sie sicher, dass diese Allgemeine Weisung an alle Stellen und Personen Ihres Zuständigkeitsbereichs weitergeleitet wird, für die sie Bedeutung haben kann und bestimmt ist.
¹ Fundstelle im Internet: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/migration/zuwanderung/arbeitsmigration/arbeitsmigration-node.html
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