Allgemeine Weisung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Nummer 2018.01 an die Staatsangehörigkeitsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg<br>Stellungnahmen gegenüber ...
DE - Landesrecht Brandenburg

Allgemeine Weisung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Nummer 2018.01 an die Staatsangehörigkeitsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg Stellungnahmen gegenüber dem Petitionsausschuss des Landtages Brandenburg zu Staatsangehörigkeitsangelegenheiten betreffenden Petitionen (AW-StAG 2018.01)

Allgemeine Weisung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Nummer 2018.01 an die Staatsangehörigkeitsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg Stellungnahmen gegenüber dem Petitionsausschuss des Landtages Brandenburg zu Staatsangehörigkeitsangelegenheiten betreffenden Petitionen (AW-StAG 2018.01)
vom 16. April 2018 geändert durch Allgemeine Weisung vom 31. Juli 2024
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
Allgemeine Weisung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Nummer 2018.01
an die Staatsangehörigkeitsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg
Stellungnahmen gegenüber dem Petitionsausschuss des Landtages Brandenburg zu Staatsangehörigkeitsangelegenheiten betreffenden Petitionen
Vom 31. Juli 2024 ¹ Gz.: 03-21-810-12/2010-001/010
Die Staatsangehörigkeitsbehörden nehmen gegenüber dem Petitionsausschuss des Landtages Brandenburg ( vgl.
§
5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 PetG
) zu die Wahrnehmung ihrer den Landkreisen und kreisfreien Städten als Auftragsangelegenheiten übertragenen Aufgaben (§ 1 StAngZustG
) betreffenden Petitionen (Artikel 24 Verfassung des Landes Brandenburg) ausdrücklich im Einvernehmen mit der Aufsichtsbehörde (§ 2 StAngZustG) Stellung und stimmen sich dazu vorher mit ihr ab.
¹ 1. Aktualisierung. Redaktionelle Neufassung und Ersetzung der Fassung vom 16. April 2018..
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