Gesetz zu dem Zweiten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 22. Juni 1995
Gesetz zu dem Zweiten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 22. Juni 1995
vom 26. Oktober 1995 (GVBl.I/95, [Nr. 20], S.258)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Dem in Berlin am 22. Juni 1995 unterzeichneten Zweiten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekanntzugeben.
Potsdam, den 26. Oktober 1995
Der Präsident des Landtages Brandenburg
Dr. Herbert Knoblich
zum Staatsvertrag - Rundfunkstaatsvertrag
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