Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 1. September 2008 über die NKL Nordwestdeutsche Klassenlotterie
    DE - Landesrecht Brandenburg

    Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 1. September 2008 über die NKL Nordwestdeutsche Klassenlotterie

    Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 1. September 2008 über die NKL Nordwestdeutsche Klassenlotterie
    vom 3. Dezember 2008 ( GVBl.I/08, [Nr. 16] , S.289)
    Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

    § 1

    Dem am 1. September 2008 unterzeichneten Staatsvertrag über die NKL Nordwestdeutsche Klassenlotterie wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

    § 2

    (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
    (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 18 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
    Potsdam, den 3. Dezember 2008
    Der Präsident des Landtages Brandenburg
    Gunter Fritsch
    zum Staatsvertrag
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