Gesetz zu dem Dritten Staatsvertrag vom 28. November 2008 zur Änderung des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassenverband
Gesetz zu dem Dritten Staatsvertrag vom 28. November 2008 zur Änderung des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassenverband
vom 11. März 2009 ( GVBl.I/09, [Nr. 3] , S.22)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Dem am 28. November 2008 unterzeichneten Dritten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassenverband wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den 11. März 2009
Der Präsident des Landtages Brandenburg
Gunter Fritsch
zum Staatsvertrag
Feedback