Allgemeine Weisung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Nummer 2014.08 an die Staatsangehörigkeitsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg<br> Unterrichtung der Aufsic...
    DE - Landesrecht Brandenburg

    Allgemeine Weisung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Nummer 2014.08 an die Staatsangehörigkeitsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg Unterrichtung der Aufsichtsbehörde über verwaltungsgerichtliche Entscheidungen zu Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (AW-StAG 2014.08)

    Allgemeine Weisung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Nummer 2014.08 an die Staatsangehörigkeitsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg Unterrichtung der Aufsichtsbehörde über verwaltungsgerichtliche Entscheidungen zu Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (AW-StAG 2014.08)
    vom 16. Dezember 2013 geändert durch Allgemeine Weisung vom 31. Juli 2024
    Ministerium des Innern des Landes Brandenburg
    Allgemeine Weisung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Nummer 2014.08
    an die Staatsangehörigkeitsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg
    Unterrichtung der Aufsichtsbehörde über verwaltungsgerichtliche Entscheidungen zu Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
    Vom 31. Juli 2024 ¹ Gz.: 03-21-810-33/2010-001/005
    Entscheidungen der Verwaltungsgerichte des Landes Brandenburg zu Staatsangehörigkeitsangelegenheiten ( §
    1 StAngZustG
    ), insbesondere Urteile und Prozesskostenhilfe-Beschlüsse, sowie daran anschließende Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg teilen die Staatsangehörigkeitsbehörden bei Eingang ihrer Ausfertigung der Aufsichtsbehörde mit.
    ¹ 1. Aktualisierung. Redaktionelle Neufassung und Ersetzung der Fassung vom 16. Dezember 2013.
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