Gesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwa...
    DE - Landesrecht Brandenburg

    Gesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG

    Gesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG
    vom 26. April 2024 ( GVBl.I/24, [Nr. 16] )
    Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

    § 1

    Dem vom 20.11.2023 bis 31.12.2023 unterzeichneten Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

    § 2

    (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
    (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
    Potsdam, den 26. April 2024
    Die Präsidentin des Landtages Brandenburg
    Dr. Ulrike Liedtke
    Anlagen
    1
    Zweiter Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags 270.0 KB
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