Gesetz zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf
DE - Landesrecht Brandenburg

Gesetz zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf

Gesetz zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf
vom 23. November 2023 ( GVBl.I/23, [Nr. 23] )

§ 1

Zustimmung zum Abkommen
Dem vom Land Brandenburg am 5. September 2023 unterzeichneten Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

Einschränkung eines Grundrechts
Durch dieses Gesetz wird das Grundrecht auf Berufsfreiheit nach Artikel 49 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg eingeschränkt.
Anlagen
1
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