Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021
Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021
vom 5. Juli 2022 ( GVBl.I/22, [Nr. 20] )
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Dem vom 7. März 2022 bis zum 24. März 2022 unterzeichneten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den 5. Juli 2022
Die Präsidentin des Landtages Brandenburg
Dr. Ulrike Liedtke
zum Staatsvertrag
Anlagen
1
Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 227.1 KB
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