Gesetz zu dem Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag
    DE - Landesrecht Brandenburg

    Gesetz zu dem Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag

    Gesetz zu dem Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag
    vom 19. Dezember 2000 (GVBl.I/00, [Nr. 16], S.186)
    Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

    § 1

    Dem am 7. August 2000 unterzeichneten Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

    § 2

    (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
    (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 8 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
    Potsdam, den 19. Dezember 2000
    Der Präsident des Landtages Brandenburg
    Dr. Herbert Knoblich
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