Gesetz zu dem Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag
DE - Landesrecht Brandenburg

Gesetz zu dem Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Gesetz zu dem Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag
vom 19. Dezember 2000 (GVBl.I/00, [Nr. 16], S.186)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem am 7. August 2000 unterzeichneten Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 8 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den 19. Dezember 2000
Der Präsident des Landtages Brandenburg
Dr. Herbert Knoblich
zum Staatsvertrag - Rundfunkstaatsvertrag
zum Staatsvertrag - ARD-Staatsvertrag
zum Staatsvertrag - ZDF-Staatsvertrag
zum Staatsvertrag - Deutschlandradio-Staatsvertrag
zum Staatsvertrag - Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag
Markierungen
Leseansicht