Gesetz zu dem Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik
DE - Landesrecht Brandenburg

Gesetz zu dem Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik

Gesetz zu dem Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik
vom 10. Juli 2017 ( GVBl.I/17, [Nr. 18] , S., Bek. Inkrafttreten GVBl.I/18, [Nr. 32] )
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem am 15. August 2014 vom Land Brandenburg unterzeichneten Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Einzelnorm

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem dieses Abkommen nach seiner Nummer 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Einzelnorm
Potsdam, den 10. Juli 2017
Die Präsidentin des Landtages Brandenburg
Britta Stark
zum Abkommen
Anlagen
1
Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (3. DIBt-Änderungsabkommen) 746.9 KB
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