Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 - GlüStV 2021)
Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 - GlüStV 2021)
vom 9. Februar 2021 ( GVBl.I/21, [Nr. 6] )
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Dem am 28. Oktober 2020 vom Land Brandenburg unterzeichneten Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 - GlüStV 2021) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Einzelnorm
§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Staatsvertrag tritt nach seinem § 35 Absatz 1 Satz 1 am 1. Juli 2021 in Kraft. Sollte der Staatsvertrag nach seinem § 35 Absatz 1 Satz 2 oder Satz 3 gegenstandslos werden, ist dies unverzüglich im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Einzelnorm
Potsdam, den 9. Februar 2021
Die Präsidentin des Landtages Brandenburg
Dr. Ulrike Liedtke
zum Staatsvertrag
Anlagen
1
Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland 711.8 KB
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