GlüStV 2021
    DE - Landesrecht Brandenburg

    Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 - GlüStV 2021)

    Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 - GlüStV 2021)
    vom 9. Februar 2021 ( GVBl.I/21, [Nr. 6] )
    Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

    § 1

    Dem am 28. Oktober 2020 vom Land Brandenburg unterzeichneten Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 - GlüStV 2021) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
    Einzelnorm

    § 2

    (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
    (2) Der Staatsvertrag tritt nach seinem § 35 Absatz 1 Satz 1 am 1. Juli 2021 in Kraft. Sollte der Staatsvertrag nach seinem § 35 Absatz 1 Satz 2 oder Satz 3 gegenstandslos werden, ist dies unverzüglich im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
    Einzelnorm
    Potsdam, den 9. Februar 2021
    Die Präsidentin des Landtages Brandenburg
    Dr. Ulrike Liedtke
    zum Staatsvertrag
    Anlagen
    1
    Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland 711.8 KB
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