Gesetz zur Auflösung des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen
DE - Landesrecht Brandenburg

Gesetz zur Auflösung des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen

Gesetz zur Auflösung des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen
vom 25. Januar 2016 ( GVBl.I/16, [Nr. 5] )

§ 1

Auflösung
Das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen wird aufgelöst.
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