Notenaustausch vom 22. August 2024 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der delegierten Verordnung (EU) 2024/2059 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1806 im Hinblick auf die Verlängerung der vorübergehenden Aussetzung der Befreiung von der Visumpflicht für Staatsangehörige Vanuatus (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
In Kraft getreten am 22. August 2024 (Stand am 22. August 2024)
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