Verordnung des BAZG über das elektronische Verfahren im Zusammenhang mit de... (641.811.425)
    CH - Schweizer Bundesrecht

    Verordnung des BAZG über das elektronische Verfahren im Zusammenhang mit der Schwerverkehrsabgabe

    vom 16. Juli 2024 (Stand am 1. September 2024)
    ¹ SR 631.0
    Art. 1 Elektronisches Verfahren
    Folgende Verfahren im Zusammenhang mit der Erhebung der Schwerverkehrsabgabe werden elektronisch über das Portal nach Artikel 93 der Schwerverkehrsabgabeverordnung vom 27. März 2024² geführt:
    a. Veranlagungsverfahren;
    b. Rückerstattungsverfahren;
    c. Einspracheverfahren.
    ² SR 641.811
    Art. 2 Inkrafttreten
    Diese Verordnung tritt am 1. September 2024 in Kraft.
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