Gesetz zum Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Länder
                            Gesetz  
    zum Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Länder
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 17. Januar 1992
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Sächsische Landtag hat am 19. Dezember 1991 das folgende Gesetz beschlossen:
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 1 Zustimmung zum Abkommen
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                            Dem am 6. Juni 1991 unterzeichneten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Abkommen zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Länder
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            stimmt der Sächsische Landtag zu.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 2 Inkrafttreten
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                            Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dresden, den 17. Januar 1992
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Ministerpräsident 
          Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Staatsminister der Justiz 
          Steffen Heitmann