G zum StV Neuordnung Stiftung Kulturfonds
DE - Landesrecht Sachsen

Gesetz zum Staatsvertrag über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Stiftung Kulturfonds

Gesetz zum Staatsvertrag über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Stiftung Kulturfonds
Vom 27. September 1995
Der Sächsische Landtag hat am 6. September 1995 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

1
Dem zwischen den Ländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und den Freistaaten Sachsen und Thüringen abgeschlossenen
Staatsvertrag über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Stiftung Kulturfonds
vom 5. April 1995 wird zugestimmt.
2
Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2

Bei Kündigung des Staatsvertrages durch die Staatsregierung wird der dem Freistaat Sachsen zustehende Anteil am Stiftungsvermögen dem Stiftungsvermögen der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen zugewiesen.

Artikel 3

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2)
1
Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 17 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen.
2
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 27. September 1995
Der Landtagspräsident Erich Iltgen
Der Ministerpräsident In Vertretung Dr. Hans Geisler
Der Staatsminister für Soziales, Gesundheit und Familie
Der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Prof. Dr. Hans Joachim Meyer
Markierungen
Leseansicht