Gesetz zum Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren
                            Gesetz  
    zum Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 24. März 1992
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Sächsische Landtag hat am 12. März 1992 das folgende Gesetz beschlossen:
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 1
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                            Dem von den Vertretern der Länder der Bundesrepublik Deutschland am 6. November 1991 in Berlin unterzeichneten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            wird zugestimmt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 2
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                            Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dresden, den 24. März 1992
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Ministerpräsident 
          Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Staatsminister der Justiz 
          Steffen Heitmann