Gesetz zum Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
                            Gesetz 
zum Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 4. Juli 2017
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Sächsische Landtag hat am 21. Juni 2017 das folgende Gesetz beschlossen:
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 1 Gesetz zum Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
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                            Dem Zwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ) vom 16. Dezember 2016 zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland wird zugestimmt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Der Zwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 2 Inkrafttreten
                            (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt, ob der Zwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 4 Absatz 2 in Kraft getreten oder gegenstandslos geworden ist.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dresden, den 4. Juli 2017
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Landtagspräsident 
In Vertretung 
Andrea Dombois
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Erste Vizepräsidentin
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Ministerpräsident 
Stanislaw Tillich