Gesetz zum Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Gesetz
zum Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Vom 4. Juli 2017
Der Sächsische Landtag hat am 21. Juni 2017 das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1 Gesetz zum Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
1
Dem Zwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (
Zwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag
) vom 16. Dezember 2016 zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland wird zugestimmt.
2
Der Zwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2 Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt, ob der Zwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 4 Absatz 2 in Kraft getreten oder gegenstandslos geworden ist.
Dresden, den 4. Juli 2017
Der Landtagspräsident
In Vertretung
Andrea Dombois
Erste Vizepräsidentin
Der Ministerpräsident
Stanislaw Tillich
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