Gesetz zum Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
                            Gesetz 
zum Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 17. Februar 2015
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Sächsische Landtag hat am 28. Januar 2015 das folgende Gesetz beschlossen:
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 1 Gesetz zum Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
                            Dem Sechzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Sechzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) vom 17. Juli 2014 zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland wird zugestimmt. Der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Sechzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            wird nachstehend veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 2 Inkrafttreten
                            (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt, ob der Sechzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 2 in Kraft getreten oder gegenstandslos geworden ist.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dresden, den 17. Februar 2015
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Landtagspräsident   Dr. Matthias Rößler
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Ministerpräsident   Stanislaw Tillich