Gesetz zum Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland
                            Gesetz  
    zum Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 19. Dezember 1991
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Sächsische Landtag hat am 19. Dezember 1991 das folgende Gesetz beschlossen:
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 1 Zustimmung zum Staatsvertrag
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                            Dem am 31. August 1991 unterzeichneten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Staatsvertrag
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zwischen den Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland über den Rundfunk im vereinten Deutschland stimmt der Sächsische Landtag zu.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 2 Inkrafttreten
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                            Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Verkündigung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dresden, den 19. Dezember 1991
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Ministerpräsident 
          Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Staatsminister der Staatskanzlei 
          Arnold Vaatz