Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen über die Zusammenarbeit in Fragen der Raumordnung und Landesplanung
                            Gesetz  
    zu dem Staatsvertrag 
        zwischen dem Freistaat Sachsen  und dem Freistaat Thüringen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            über die Zusammenarbeit in Fragen der Raumordnung und Landesplanung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 29. Juni 1998
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Sächsische Landtag hat am 27. Mai 1998 das folgende Gesetz beschlossen:
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 1
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                            Dem am 12. September 1997 in Potsdam unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen über die Zusammenarbeit in Fragen der Raumordnung und Landesplanung wird zugestimmt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Staatsvertrag
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            und seine Anlage werden nachstehend veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 2
                            (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2)
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 10 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dresden, den 29. Juni 1998
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Landtagspräsident 
          Erich Iltgen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Minsiterpräsident 
          Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Staatsminister 
          für Umwelt und Landesentwicklung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Arnold Vaatz