Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen über die Zusammenarbeit in Fragen der Raumordnung und Landesplanung
Gesetz
zu dem Staatsvertrag
zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen
über die Zusammenarbeit in Fragen der Raumordnung und Landesplanung
Vom 29. Juni 1998
Der Sächsische Landtag hat am 27. Mai 1998 das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
1
Dem am 12. September 1997 in Potsdam unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen über die Zusammenarbeit in Fragen der Raumordnung und Landesplanung wird zugestimmt.
2
Der
Staatsvertrag
und seine Anlage werden nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2)
1
Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 10 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen.
2
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 29. Juni 1998
Der Landtagspräsident
Erich Iltgen
Der Minsiterpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
Der Staatsminister
für Umwelt und Landesentwicklung
Arnold Vaatz
Feedback