Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband
                            Gesetz  
    zu dem Staatsvertrag über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 21. April 1993
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Sächsische Landtag hat am 19. März 1993 das folgende Gesetz beschlossen:
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 1
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                            Dem am 17. Dezember 1992 unterzeichneten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Staatsvertrag
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zwischen den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband wird zugestimmt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 2
                            (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2)
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 8 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzugeben.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dresden, den 21. April 1993
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Landtagspräsident 
          Erich Iltgen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Ministerpräsident 
          In Vertretung 
          Steffen Heitmann
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Staatsminister der Justiz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Staatsminister der Finanzen 
          In Vertretung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Friedbert Groß 
          Der Staatsminister für Kultus