Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Änderung der Zonierung des Naturparks „Erzgebirge/Vogtland“ auf dem Gebiet der Stadt Jöhstadt
Verordnung
des Regierungspräsidiums Chemnitz
zur Änderung der Zonierung des Naturparks „Erzgebirge/Vogtland“
auf dem Gebiet der Stadt Jöhstadt
Vom 15. August 2006
Aufgrund von § 20 des Sächsischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Sächsisches Naturschutzgesetz –
SächsNatSchG
) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Oktober 1994 (SächsGVBl. S. 1601, 1995 S. 106), das zuletzt durch Gesetz vom 9. September 2005 (SächsGVBl. S. 259) geändert worden ist, und § 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Bestimmung der Zuständigkeiten zum Erlass und zur Änderung von Schutzgebietsverordnungen (
SchutzgebZuÜbVO
) vom 22. November 2005 (SächsGVBl. S. 314) wird verordnet:
§ 1 Änderung der Schutzvorschrift
Auf den in § 2 näher dargestellten Flächen auf dem Gebiet der Stadt Jöhstadt im Landkreis Annaberg wird die Grenze zwischen der Entwicklungszone und der Schutzzone II im Sinne von § 4 Abs. 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung über den Naturpark „Erzgebirge/Vogtland“ (
Naturparkverordnung Erzgebirge/Vogtland
) vom 9. Mai 1996 (SächsGVBl. S. 202, 380), geändert (Umzonierung).
§ 2 Gegenstand der Umzonierung
(1) Gemarkung Jöhstadt:
1.
Nachfolgend aufgeführte Flächen werden aus der Schutzzone II in die Entwicklungszone überführt:
a)
1
Fläche südlich an der Bärensteiner Straße am Ortsausgang von Jöhstadt in Richtung Bärenstein (Windpark).
2
Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke:
656 teilweise, 657, 658 teilweise, 668 teilweise, 669, 670 teilweise, 672 teilweise, 673, 674, 675 teilweise, 700, 701, 702, 703, 704, 705, 706, 707, 708, 709, 710, 711, 712, 713 teilweise und 714.
3
Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 18,72 Hektar.
b)
1
Fläche an der Annaberger Straße Ortsausgang von Jöhstadt Richtung Annaberg von der Straße in südwestlicher Richtung (Windpark).
2
Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke:
735 teilweise, 747 teilweise, 764 teilweise, 765, 772/4 teilweise, 775/4 teilweise, 776 teilweise, 781 teilweise, 782 teilweise, 783 und 787/3 teilweise.
3
Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 12,31 Hektar.
c)
1
Fläche nordöstlich an der Annaberger Straße Ortsausgang Richtung Annaberg, einschließlich der Straßenfläche in diesem Bereich.
2
Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke:
204 teilweise, 205/3 teilweise, 205/4 und 792 teilweise.
3
Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 3,33 Hektar.
d)
1
Fläche „Skigebiet“ am Gründelwald.
2
Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke:
278, 279/1 teilweise, 280 teilweise, 776 teilweise, 857/2, 857/3 teilweise, 859/2, 859/4, 861/1, 861/2 teilweise, 862 und 863/2.
3
Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 15,42 ha.
e)
1
Fläche östlich des Häuselweges (unterhalb des Weges) am Ende der gegenüberliegenden Bebauung am Häuselweg stadtauswärts.
2
Diese Fläche umfasst folgendes Flurstück:
606/3 teilweise.
3
Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 0,063 Hektar.
2.
Nachfolgend aufgeführte Flächen werden aus der Entwicklungszone in die Schutzzone II überführt:
a)
1
Fläche westlich der Äußeren Bahnhofstraße westlich des Bereiches Abzweig Siebenbürgergasse und östlich des Häuselweges.
2
Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke:
593 teilweise, 601 teilweise und 605 teilweise.
3
Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 0,72 Hektar.
b)
1
Fläche westlich der Pleiler Straße hinter der Bebauung südöstlich der Bärensteiner Straße angrenzend an dem bebauten Zusammenhang von Jöhstadt.
2
Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke:
654 teilweise, 659 teilweise, 660 teilweise, 661 teilweise und 664 teilweise.
3
Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 1,63 Hektar.
c)
1
Fläche nordöstlich der Bergsiedlung beidseits der Grumbacher Straße.
2
Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke:
255 teilweise, 261 teilweise, 278 teilweise, 279/1 teilweise, 285 teilweise, 286 teilweise, 287 teilweise, 290/1 teilweise, 292/1 teilweise, 293 teilweise, 294 teilweise, 295 und 296.
3
Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 8,11 Hektar.
(2) Gemarkung Steinbach:
1.
Nachfolgend aufgeführte Flächen werden aus der Schutzzone II in die Entwicklungszone überführt:
a)
1
Fläche beidseits der Schmalzgrubner Straße von Ausgang Ortsteil Steinbach bis an den „Postberg“, im Nordwesten begrenzt durch das Bahngelände.
2
Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke:
418k teilweise, 418/3 teilweise, 418/4 und 521 teilweise.
3
Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 0,89 Hektar.
b)
1
Fläche an der S 219 Ortsausgang von dem Ortsteil Steinbach in Richtung Ortsteil Oberschmiedeberg (vorhandener Hundeübungsplatz).
2
Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke:
271/1 teilweise, 473/1 teilweise und 519.
3
Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 1,11 Hektar.
c)
1
Fläche östlich der S 219 gegenüber dem Abzweig Steinbacher Straße beidseits des Oberen Weges.
2
Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke:
5/9 teilweise, 261/1 teilweise, 262/1 teilweise, 267 teilweise und 467 teilweise.
3
Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 0,57 Hektar.
d)
1
Fläche nordöstlich der Hauptstraße hinter der geschlossenen Bebauung auf der gegenüberliegenden Talseite im Bereich der Neuen Siedlung.
2
Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke:
224 teilweise, 303 teilweise, 307x teilweise, 307y teilweise, 307z teilweise, 474 teilweise, 475/1 teilweise, 475/2 teilweise, 486 teilweise, 487 teilweise, 488 teilweise und 491 teilweise.
3
Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 0,39 Hektar.
e)
1
Fläche hinter der geschlossenen Bebauung nördlich der Hauptstraße im Bereich westlich des Abzweiges Zufahrt zum ehemaligen „Steinberggut“.
2
Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke:
196/1 teilweise, 199 teilweise, 201 teilweise, 208 teilweise, 209 teilweise, 330 teilweise, 470 teilweise und 501 teilweise.
3
Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 0,58 Hektar.
f)
1
Fläche hinter der geschlossenen Bebauung nördlich der Hauptstraße (auf dem gegenüberliegenden Hang beginnt die Planiestraße).
2
Diese Fläche umfasst folgendes Flurstück:
175/3 teilweise.
3
Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 0,10 Hektar.
g)
1
Fläche nördlich des Grabenbergweges (Oberdorf) zwischen der letzten Bebauung südlich des Kämmelweges und des Grabenbergweges.
2
Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke:
155/1 teilweise und 460 teilweise.
3
Die Größe der Fläche beträgt 0,11 Hektar.
h)
1
Fläche südlich des Grabenweges hinter der geschlossenen Bebauung bis zum Wassergraben.
2
Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke:
149 teilweise, 353 teilweise und 353a teilweise.
3
Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 0,09 Hektar.
i)
1
Fläche südlich der „LPG-Straße“ zwischen Sportplatz und Bebauung an der Planiestraße.
2
Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke:
112 teilweise, 125 teilweise und 381 teilweise.
3
Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 0,80 Hektar.
2.
Nachfolgend aufgeführte Flächen werden aus der Entwicklungszone in die Schutzzone II überführt:
a)
1
Fläche zwischen der „LPG-Straße“ und Schulweg zwischen „Neue Siedlung“ und Kirche.
2
Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke:
62/1 teilweise, 82/3 teilweise, 391 teilweise und 400/1 teilweise.
3
Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 1,26 Hektar.
b)
1
Fläche zwischen der „LPG-Straße“ und der Bebauung an der „Kleinen Dorfstraße“ (hinter Mühlgraben).
2
Diese Fläche umfasst folgendes Flurstück:
409a teilweise.
3
Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 0,68 Hektar.
(3) Gemarkung Schmalzgrube:
1.
Nachfolgend aufgeführte Flächen werden aus der Schutzzone II in die Entwicklungszone überführt:
a)
1
Fläche an der Staatsstraße S 265, Ortsausgang von dem Ortsteil Schmalzgrube in Richtung Ortsteil Steinbach, Bereich Gaststätte/Pension „Forellenhof“.
2
Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke:
69/2, 69/3 und 69/4.
3
Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 0,84 Hektar.
b)
1
Fläche südlich der „Alten Grumbacher Straße“ einschließlich Friedhof weiter in Richtung Bahnstrecke über Mühlgraben und Schwarzwasser.
2
Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke:
43/1 teilweise, 43/2 teilweise, 44 teilweise, 46/1 teilweise 46/2 teilweise, 52/2, 52/9 teilweise, 52/10 teilweise, 52f, 52g, 52h, 52i, 54 teilweise, 55/3 teilweise, 87/1 teilweise, 91/1 teilweise, 125/7 teilweise und 128 teilweise.
3
Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 1,13 Hektar.
c)
1
Fläche südlich der Dienststelle der Bundespolizei.
2
Diese Fläche umfasst folgendes Flurstück:
40/2 teilweise.
3
Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 0,26 Hektar.
d)
1
Fläche im Bereich des historischen Eisenhammers mit Hochofen und Herrenhaus, einem landwirtschaftlichen Betrieb einschließlich einiger umliegender Wohngebäude.
2
Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke:
101a, 102/3 teilweise, 102/4, 102/5, 109/3, 109/10 teilweise, 109a, 109b, 111/3, 112/1, 114/3 teilweise, 114/4 teilweise, 115 und 118/1 teilweise.
3
Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 1,65 Hektar.
(4) Gemarkung Grumbach:
1.
Nachfolgend aufgeführte Flächen werden aus der Schutzzone II in die Entwicklungszone überführt:
a)
1
Fläche an der Hauptstraße am Ausgang des Ortsteils Grumbach in Richtung Königswalde bis über die Gartenstraße.
2
Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke:
1 teilweise, 36/38 teilweise, 36/39 teilweise und 653/2 teilweise.
3
Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 1,13 Hektar.
b)
1
Fläche südlich der Hauptstraße am Ausgang des Ortsteils Grumbach in Richtung Königswalde, Richtung „Oberer Weg“.
2
Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke:
474/2 teilweise und 475/1 teilweise.
3
Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 0,40 Hektar.
b)
1
Fläche hinter der Bebauung der Gartenstraße.
2
Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke:
16 teilweise und 452 teilweise.
3
Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 0,28 Hektar.
d)
1
Fläche an der Straße „Am Spitzenhaus“ unterhalb der Stallanlagen.
2
Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke:
312/5 teilweise, 312d teilweise, 312e teilweise, 324/2, 324/3 teilweise, 326 teilweise, 332 teilweise, 654 teilweise und 655 teilweise.
3
Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 2,98 Hektar.
e)
1
Fläche nördlich der Hauptstraße hinter der geschlossenen Bebauung zwischen dem Dorfweg und der Plattenstraße.
2
Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke:
277 teilweise und 278/1 teilweise.
3
Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 0,24 Hektar.
f)
1
Fläche außerhalb des geschlossenen Ortskerns von Grumbach an der Kreisstraße K 7129 zwischen dem Ortsteil Grumbach und Königswalde (Sport- und Festplatzgelände).
2
Diese Fläche umfasst folgendes Flurstück:
467/4.
3
Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 1,18 Hektar.
g)
1
Flächen westlich und nördlich der Kreisstraße K 7130 nach Mildenau am Rand des bebauten Siedlungskerns des Ortsteils Neugrumbach.
2
Diese Flächen umfassen folgende Flurstücke:
409 teilweise, 461a teilweise, 790 teilweise und 794/1.
3
Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 0,58 Hektar.
2.
1
Nachfolgend aufgeführte Fläche wird aus der Entwicklungszone in die Schutzzone II überführt (Ortsteil Neugrumbach):
Fläche südlich der Mildenauer Straße Richtung Grumbach.
2
Diese Fläche umfasst folgendes Flurstück:
439.
3
Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 1,43 Hektar.
(5) Gemarkung Oberschmiedeberg:
Nachfolgend aufgeführte Flächen werden aus der Schutzzone II in die Entwicklungszone überführt:
1.
1
Fläche am Ortseingang des Ortsteils Oberschmiedeberg, unterhalb der Talstraße aus Richtung des Ortsteils Steinbach kommend das „Zainhammergelände“ bis zur geschlossenen Ortslage.
2
Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke:
3 teilweise, 37/2 teilweise, 37/4 teilweise, 37/6 teilweise, 37/8, 37/9 teilweise, 43 und 44 teilweise.
3
Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 1,08 Hektar.
2.
1
Fläche am Ortseingang des Ortsteils Oberschmiedeberg aus Richtung des Ortsteils Steinbach kommend auf der rechten Seite der Talstraße.
2
Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke:
2 teilweise, 27 teilweise, 45 teilweise und 46 teilweise.
3
Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 0,82 Hektar.
3.
1
Fläche der Ortslage „Werkel“ nördlich des Bebauungszusammenhangs des Ortsteils Oberschmiedeberg an der Talstraße.
2
Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke:
21a teilweise, 48/6 teilweise, 48/4, 50 teilweise, 54/2 teilweise, 54/3, 54/4, 59 teilweise, 60 teilweise, 62/1 teilweise und 63.
3
Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 0,93 Hektar.
(6)
1
Die Grenze zwischen der Entwicklungszone und der Schutzzone II ist in fünf Flurkarten des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 15. August 2006 in den Maßstäben 1 : 2 000 und 1 : 2 730 mit einer violett gefärbten Linie eingetragen.
2
Die von der Schutzzone II in die Entwicklungszone überführten Flächen sind in diesen Karten rot, die von der Entwicklungszone in die Schutzzone II überführten Flächen grün dargestellt.
3
Die Lage der von der Änderung betroffenen Flächen im Landschaftsraum ist außerdem in fünf topographischen Übersichtskarten des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 15. August 2006 in den Maßstäben 1 : 10 000 und 1 : 12 000 dargestellt.
4
Die Flurkarten und die topographischen Übersichtskarten sind Bestandteile dieser Verordnung.
(7) Die Flurkarten nach Absatz 6 werden beim Regierungspräsidium Chemnitz in Chemnitz, Altchemnitzer Straße 41, Zimmer 314, auf die Dauer von zwei Wochen, beginnend am Tag nach der Verkündung dieser Verordnung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt, zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.
(8) Die Verordnung mit den Karten ist nach Ablauf der Auslegungsfrist im Regierungspräsidium Chemnitz unter der in Absatz 7 aufgeführten Adresse in Zimmer 302 zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten niedergelegt.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach Ablauf der Auslegungsfrist im Sinne von § 2 Abs. 7 in Kraft.
Chemnitz, den 15. August 2006
Regierungspräsidium Chemnitz
Wehner
Regierungsvizepräsident
Übersichtskarten 1 bis 5
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