Gesetz zum Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen
Gesetz
zum Staatsvertrag
über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen
Vom 14. Juni 2004
Der Sächsische Landtag hat am 26. Mai 2004 das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
(1) Dem am 13. Februar 2004 von den Ländern geschlossenen
Staatsvertrag
über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2)
1
Im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt ist durch das Staatsministerium der Finanzen bekannt zu machen, ob der Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen nach seinem § 7 Abs. 1 in Kraft getreten oder gegenstandslos geworden ist.
2
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 14. Juni 2004
Der Landtagspräsident
Erich Iltgen
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Georg Milbradt
Der Staatsminister der Finanzen
Dr. Horst Metz
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