Statut Lessing-Preis
DE - Landesrecht Sachsen

Statut des Lessing-Preises des Freistaates Sachsen

Statut des Lessing-Preises des Freistaates Sachsen
Vom 25. Juni 2021
Im Andenken an Gotthold Ephraim Lessing, dem sich der Freistaat Sachsen verpflichtet fühlt, stiftet die Staatsregierung den
Lessing-Preis des Freistaates Sachsen
.
Mit ihm sollen herausragende Leistungen im Geiste Lessings, vornehmlich auf dem Gebiet der Literatur, der Literaturkritik und des Theaters, gewürdigt und vielversprechende Anfänge in diesen Bereichen gefördert werden.
Der Lessing-Preis wird alle zwei Jahre, in der Regel am 21. Januar, dem Vorabend des Geburtstages Lessings, im Rahmen der Lessing-Tage der Geburtsstadt Kamenz durch die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen verliehen, erstmalig im Jahre 1993.

Artikel 1

Der Lessing-Preis ist mit 20 000 Euro dotiert. Für bis zu drei Förderpreise zum Lessing-Preis stehen 15 000 Euro zur Verfügung, über deren Aufteilung das Kuratorium entscheidet. Die Preisträgerinnen oder Preisträger erhalten eine Lessing-Plakette aus Meissener Porzellan.

Artikel 2

Der Preis soll Persönlichkeiten zuerkannt werden, deren Werk in der von Lessing geprägten geistigen Tradition steht und die für die deutschsprachige Literatur oder das deutschsprachige Theater Herausragendes geleistet haben.

Artikel 3

Der Lessing-Preis wird ungeteilt für eine bedeutende Leistung oder in Anerkennung eines Lebenswerkes verliehen.

Artikel 4

Die Förderpreise zum Lessing-Preis sollen jungen Persönlichkeiten zuerkannt werden, die durch ihre Leistungen auf sich aufmerksam gemacht haben, vornehmlich solchen, die eine besondere Beziehung zu Sachsen haben. Die Auszeichnung soll Anerkennung ausdrücken und zu weiterer Ausbildung anspornen.

Artikel 5

Der Lessing-Preis und die Förderpreise zum Lessing-Preis werden nicht öffentlich ausgeschrieben. Eine Bewerbung ist nicht möglich. Ein Vorschlagsrecht steht nur den Mitgliedern des Kuratoriums zu.

Artikel 6

Über die Vergabe des Lessing-Preises und der Förderpreise zum Lessing-Preis entscheidet ein Kuratorium.
Das Kuratorium besteht aus elf stimmberechtigten Mitgliedern und einem Mitglied mit beratender Stimme, das von der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister der Stadt Kamenz vorgeschlagen wird. Den Vorsitz des Kuratoriums führt die für die Förderung der Kultur zuständige Staatsministerin oder der für die Förderung der Kultur zuständige Staatsminister oder eine von ihr oder ihm bestimmte Person aus dem für die Förderung der Kultur zuständigen Staatsministerium.
Die Kuratoriumsmitglieder werden auf Vorschlag der für die Förderung der Kultur zuständigen Staatsministerin oder des für die Förderung der Kultur zuständigen Staatsministers für sechs Jahre von der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten berufen.
Die Mitglieder können während der Amtszeit auf eigenen Wunsch aus dem Kuratorium ausscheiden.

Artikel 7

Das Kuratorium wird von der oder dem Vorsitzenden einberufen. Die Beratungen sind nicht öffentlich. Das Kuratorium ist beschlussfähig, wenn mindestens sechs stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse bedürfen der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der oder des Vorsitzenden den Ausschlag. Das Kuratorium kann von der Vergabe eines Preises absehen.
Die Mitglieder des Kuratoriums sind in ihrer Entscheidung unabhängig. Der Preis darf einer Persönlichkeit nur einmal verliehen werden.
Die Entscheidung des Kuratoriums ist verbindlich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Artikel 8

Die Preise können nicht an Mitglieder des Kuratoriums verliehen werden.

Artikel 9

Das Statut kann auf Vorschlag des für die Förderung der Kultur zuständigen Staatsministeriums durch die Sächsische Staatsregierung geändert werden.

Artikel 10

Dieses Statut tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt das
Statut des Lessing-Preises des Freistaates Sachsen
in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2019 (SächsABl. S. 779), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 17. Dezember 2019 (
SächsABl
. SDr. S. S 334), außer Kraft.
Dresden, den 25. Juni 2021
Der Ministerpräsident Michael Kretschmer
Die Staatsministerin für Kultur und Tourismus beim Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus Barbara Klepsch
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