Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung über die Organisation und die Aufgaben der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung (VwV Sächsische Landeszentrale für politische Bildung – VwVSächsLpB)
Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
über die Organisation und die Aufgaben der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung
(VwV Sächsische Landeszentrale für politische Bildung – VwVSächsLpB)
Az.: 55-0500.20/235
Vom 17. Juli 2000
[geändert durch VwV vom 11. Mai 2020 (SächsJMBl. S. 59) mit Wirkung ab 1. Juni 2020]
A Sitz und Dienstaufsicht
Die Landeszentrale für politische Bildung hat ihren Sitz in Dresden.
Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung übt die Dienstaufsicht über die Landeszentrale aus und ist die personalbewirtschaftende Stelle.
B Bildungsschwerpunkte und Aufgaben
I. Bildungsschwerpunkte
Politische Bildungsarbeit orientiert sich an der Werteordnung des
Grundgesetzes
der Bundesrepublik Deutschland sowie der Verfassung des Freistaates Sachsen. Sie muss in der Lage sein, auf Veränderungen im politischen Meinungsbild der Bevölkerung schnell und angemessen reagieren zu können. Zu den Schwerpunktbereichen politischer Bildung in Sachsen gehören insbesondere:
1.
Kenntnisse über die staatlichen und gesellschaftlichen Strukturen und über deren Funktion,
2.
Informationen über gesellschaftliche Prozesse, deren Zusammenhänge und Hintergründe,
3.
die Vorbereitung auf zukünftige regionale, nationale, europäische und globale Entwicklungen,
4.
die Schaffung von Voraussetzungen für die Verarbeitung vergangener und gegenwärtiger Erfahrungen Einzelner im Umgang mit der Gesellschaft,
5.
die Förderung eines konstruktiven Dialogs über politische Themen in Gruppen,
6.
die Förderung der Entwicklung von Vertrauen in die eigene Urteils-, Entscheidungs- und Handlungskompetenz sowie die Befähigung zur Bewertung der Folgen des eigenen Handelns,
7.
das Erlebbarmachen der Wechselwirkung zwischen persönlichem Interesse und den Interessen des Gemeinwesens und damit die Schärfung des Sinns für das Gemeinwohl,
8.
die Vermittlung von Grundwerten der freiheitlich demokratischen Grundordnung und die Anregung zur Mitwirkung am Gemeinwesen.
II. Aufgaben
Die Landeszentrale verfolgt mit ihrer Tätigkeit das Ziel, zu einer weiteren Verbreitung und Stärkung der demokratischen, rechtsstaatlichen Grundordnung in der sächsischen Bevölkerung beizutragen. Auf überparteilicher Grundlage übernimmt sie die Aufgabe, politische Bildung in Sachsen zu fördern und zu vertiefen.
In Erfüllung dieser Aufgaben hat die Landeszentrale insbesondere
1.
auf eine Abstimmung mit den für die Förderung der politischen Bildung befassten staatlichen Stellen hinzuwirken,
2.
die Zusammenarbeit mit den freien Trägern der politischen Bildung zu pflegen,
3.
öffentliche Veranstaltungen der politischen Bildung durchzuführen,
4.
die politische Bildungsarbeit in der Gesellschaft und insbesondere die politische Bildungsarbeit in den Schulen durch Publikationen, Bücher und Filme zu unterstützen sowie
5.
innerhalb ihres Aufgabenbereiches praktische Erfahrungen und wissenschaftliche Erkenntnisse zu sammeln und diese für die politische Bildung nutzbar zu machen.
C Kuratorium
Die Überparteilichkeit in der Arbeitsweise der Landeszentrale wird durch ein Kuratorium sichergestellt.
Die Festlegung des Arbeitsplanes und die Aufstellung des Haushaltsplanes der Landeszentrale erfolgen im Benehmen mit dem Kuratorium.
Das Kuratorium nimmt den Jahresbericht der Leiterin oder des Leiters der Landeszentrale entgegen und hat das Recht, bei der Leiterin oder dem Leiter jederzeit Auskünfte über die laufende Arbeit einzuholen.
Das Kuratorium besteht aus 21 Mitgliedern.
Die Staatsministerin oder der Staatsminister der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung beruft zehn sachverständige Persönlichkeiten und auf Vorschlag des Landtages elf Mitglieder des Landtages jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode.
An den Sitzungen des Kuratoriums nehmen außer seinen Mitgliedern die Leiterin oder der Leiter der Landeszentrale, deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter des Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung mit beratender Stimme teil.
Das Kuratorium fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
Das Kuratorium ist beschlussfähig, wenn mindestens sechs Mitglieder aus der Gruppe der Landtagsabgeordneten und mindestens fünf Mitglieder aus der Gruppe der sachverständigen Persönlichkeiten anwesend sind.
Das Kuratorium wählt jeweils für eine Amtsperiode eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.
Es gibt sich eine Geschäftsordnung.
D Leitung der Landeszentrale
Die Leiterin oder der Leiter der Landeszentrale wird von der Staatsministerin oder dem Staatsminister der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung im Benehmen mit dem Kuratorium bestellt.
Die Leiterin oder der Leiter ist Vorgesetzte oder Vorgesetzter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeszentrale.
Ihr oder ihm obliegt die Verantwortung für die Erfüllung des unter B genannten Bildungsauftrages.
Des Weiteren trägt sie oder er die Verantwortung für die fachliche Umsetzung der Beschlüsse des Kuratoriums.
Die Leiterin oder der Leiter der Landeszentrale regelt die Geschäftsverteilung und die Organisation der Landeszentrale im Einvernehmen mit dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung.
Dresden, den 17. Juli 2000
Der Staatsminister für Kultus
Dr. Matthias Rößler
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