Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Thüringen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
                            Gesetz  
    zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Thüringen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 4. März 1992
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Sächsische Landtag hat am 21. Februar 1992 das folgende Gesetz beschlossen:
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 1
                            (1) Dem am 11. Februar 1992 in Erfurt unterzeichneten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Staatsvertrag
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Thüringen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze wird zugestimmt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend mit seinen Anlagen veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 2
                            1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dresden, 4. März 1992
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Ministerpräsident
          Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Staatsminister des Innern 
          Heinz Eggert