Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Organisation des Landesamtes für Schule und Bildung (VwV Organisation LaSuB)
Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
über die Organisation des Landesamtes für Schule und Bildung
(VwV Organisation LaSuB)
Vom 15. November 2017
I. Sitz
Sitz des Landesamtes für Schule und Bildung ist Chemnitz.
II. Zuständigkeit
Die örtliche Zuständigkeit des Landesamtes für Schule und Bildung umfasst das Gebiet des Freistaates Sachsen.
III. Standorte
Es werden sechs Standorte des Landesamtes für Schule und Bildung eingerichtet. Die Standorte sind:
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Bautzen,
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Chemnitz,
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Dresden,
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Leipzig,
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Radebeul,
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Zwickau.
IV. Bezeichnungen
Die Standorte führen folgende Bezeichnungen
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am Standort Bautzen: Landesamt für Schule und Bildung – Standort Bautzen
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am Standort Chemnitz: Landesamt für Schule und Bildung – Standort Chemnitz
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am Standort Dresden: Landesamt für Schule und Bildung – Standort Dresden
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am Standort Leipzig: Landesamt für Schule und Bildung – Standort Leipzig
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am Standort Radebeul: Landesamt für Schule und Bildung – Standort Radebeul
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am Standort Zwickau: Landesamt für Schule und Bildung – Standort Zwickau
V. Inkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
Dresden, den 15. November 2017
Der Staatsminister für Kultus
Frank Haubitz
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