G zum StV Süddeutsche Klassenlotterie
    DE - Landesrecht Sachsen

    Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Süddeutsche Klassenlotterie

    Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Süddeutsche Klassenlotterie
    Vom 16. Oktober 1992
    Der Sächsische Landtag hat am 17. September 1992 das folgende Gesetz beschlossen:

    Artikel 1

    1
    Dem Abschluß des als Anlage beigefügten
    Staatsvertrages
    zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, den Ländern Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Freistaat Sachsen und dem Land Thüringen über die Süddeutsche Klassenlotterie wird zugestimmt.
    2
    Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

    Artikel 2

    (1) Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
    (2)
    1
    Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 16 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzugeben.
    2
    Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
    Dresden, den 16. Oktober 1992
    Der Landtagspräsident Erich Iltgen
    Der Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
    Der Staatsminister der Finanzen Prof. Dr. Georg Milbradt
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