Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Süddeutsche Klassenlotterie
                            Gesetz  
    zu dem Staatsvertrag über die Süddeutsche Klassenlotterie
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 16. Oktober 1992
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Sächsische Landtag hat am 17. September 1992 das folgende Gesetz beschlossen:
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 1
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                            Dem Abschluß des als Anlage beigefügten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Staatsvertrages
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, den Ländern Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Freistaat Sachsen und dem Land Thüringen über die Süddeutsche Klassenlotterie wird zugestimmt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 2
                            (1) Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2)
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 16 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzugeben.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dresden, den 16. Oktober 1992
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Landtagspräsident 
          Erich Iltgen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Ministerpräsident 
          Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Staatsminister der Finanzen 
          Prof. Dr. Georg Milbradt