Gesetz zum Vertrag des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden
                            Gesetz  
    zum Vertrag des Freistaates Sachsen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 8. Juli 1994
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Sächsische Landtag hat am 23. Juni 1994 das folgende Gesetz beschlossen:
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 1 Zustimmung zum Vertrag
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                            Dem am 7. Juni 1994 unterzeichneten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vertrag
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden wird zugestimmt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 2 Schlußbestimmungen
                            (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2)
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 8 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dresden, den 8. Juli 1994
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Landtagspräsident 
          Erich Iltgen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Ministerpräsident 
          In Vertretung 
          Heinz Eggert
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Staatsminister des Innern
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Staatsminister der Justiz 
          Steffen Heitmann