Gesetz zum Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und den Ländern Sachsen-Anhalt, Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Errichtung des Bistums Magdeburg
                            Gesetz  
    zum Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und den Ländern Sachsen-Anhalt, Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Errichtung des Bistums Magdeburg
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 16. Juni 1994
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Sächsische Landtag hat am 26. Mai 1994 das folgende Gesetz beschlossen:
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 1 Zustimmung zum Vertrag
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                            Dem am 13. April 1994 unterzeichneten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vertrag
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zwischen dem Heiligen Stuhl und den Ländern Sachsen-Anhalt, Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Errichtung des Bistums Magdeburg einschließlich des Schlußprotokolls wird zugestimmt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 2 Schlußbestimmung
                            (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2)
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Der Tag, an dem der Vertrag in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dresden, den 16. Juni 1994
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Landtagspräsident 
          Erich Iltgen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Ministerpräsident 
          Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Staatsminister der Justiz 
          Steffen Heitmann
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            in Kraft: 8. Juli 1994 (Bek vom 13. Juli 1994, SächsGVBl. S. 1355)