G zum Vertrag Heiliger Stuhl Errichtung Bistum Magdeburg
DE - Landesrecht Sachsen

Gesetz zum Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und den Ländern Sachsen-Anhalt, Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Errichtung des Bistums Magdeburg

Gesetz zum Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und den Ländern Sachsen-Anhalt, Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Errichtung des Bistums Magdeburg
Vom 16. Juni 1994
Der Sächsische Landtag hat am 26. Mai 1994 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1 Zustimmung zum Vertrag

1
Dem am 13. April 1994 unterzeichneten
Vertrag
zwischen dem Heiligen Stuhl und den Ländern Sachsen-Anhalt, Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Errichtung des Bistums Magdeburg einschließlich des Schlußprotokolls wird zugestimmt.
2
Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2 Schlußbestimmung

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2)
1
Der Tag, an dem der Vertrag in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen.
¹
2
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 16. Juni 1994
Der Landtagspräsident Erich Iltgen
Der Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
Der Staatsminister der Justiz Steffen Heitmann
1
in Kraft: 8. Juli 1994 (Bek vom 13. Juli 1994, SächsGVBl. S. 1355)
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