Sächsisches Gesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer (Sächsisches Grunderwerbsteuersatzgesetz – SächsGrEStSatzG)
                            Sächsisches Gesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer (Sächsisches Grunderwerbsteuersatzgesetz – SächsGrEStSatzG)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            erlassen als Artikel 10 des
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Haushaltbegleitgesetzes 2023/2024
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 20. Dezember 2022
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1 Steuersatz
                            Der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer für Rechtsvorgänge, die sich auf im Freistaat Sachsen belegene Grundstücke beziehen, beträgt 5,5 Prozent.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2 Anwendungsbereich
                            Der Steuersatz ist auf Rechtsvorgänge anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2022 verwirklicht werden.