Sächsisches Gesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer (Sächsisches Grunderwerbsteuersatzgesetz – SächsGrEStSatzG)
Sächsisches Gesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer (Sächsisches Grunderwerbsteuersatzgesetz – SächsGrEStSatzG)
erlassen als Artikel 10 des
Haushaltbegleitgesetzes 2023/2024
Vom 20. Dezember 2022
§ 1 Steuersatz
Der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer für Rechtsvorgänge, die sich auf im Freistaat Sachsen belegene Grundstücke beziehen, beträgt 5,5 Prozent.
§ 2 Anwendungsbereich
Der Steuersatz ist auf Rechtsvorgänge anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2022 verwirklicht werden.
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