Gesetz zum Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung
                            Gesetz 
zum Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 6. April 2017
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Sächsische Landtag hat am 15. März 2017 das folgende Gesetz beschlossen:
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 1 Gesetz zum Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung
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                            Dem am 21. März 2016 unterzeichneten Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung wird zugestimmt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Staatsvertrag
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            wird nachstehend veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 2 Inkrafttreten
                            (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung nach seinem Artikel 19 Absatz 1 in Kraft tritt, ist durch die Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dresden, den 6. April 2017
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            In Vertretung 
Erste Vizepräsidentin 
Andrea Dombois
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Ministerpräsident 
Stanislaw Tillich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst 
Dr. Eva-Maria Stange