Zuständigkeitsübertragungsverordnung Gemeindefinanzreformgesetz
    DE - Landesrecht Sachsen

    Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Übertragung von Zuständigkeiten zum Erlass von Rechtsverordnungen über die Durchführung des Gemeindefinanzreformgesetzes auf das Sächsische Staatsministerium der Finanzen (Zuständigkeitsübertragungsverordnung Gemeindefinanzreformgesetz)

    Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Übertragung von Zuständigkeiten zum Erlass von Rechtsverordnungen über die Durchführung des Gemeindefinanzreformgesetzes auf
    das Sächsische Staatsministerium der Finanzen (Zuständigkeitsübertragungsverordnung Gemeindefinanzreformgesetz)
    Vom 1. März 2018
    Auf Grund des § 8 des
    Gemeindefinanzreformgesetzes
    in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2009 (BGBl. I S. 502) verordnet die Staatsregierung:

    § 1 Subdelegation

    Die der Staatsregierung durch die §§ 2, 4 Absatz 2, §§ 5, 5a Absatz 3 Satz 3, § 5d Absatz 2 und § 6 Absatz 8 des
    Gemeindefinanzreformgesetzes
    erteilten Ermächtigungen zum Erlass einer Rechtsverordnung werden auf das Staatsministerium der Finanzen übertragen.

    § 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

    1
    Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
    2
    Gleichzeitig tritt die
    Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Übertragung von Zuständigkeiten zum Erlass von Rechtsverordnungen über die Durchführung des Gemeindefinanzreformgesetzes auf das Sächsische Staatsministerium der Finanzen
    vom 27. November 2008 (SächsGVBl. S. 942) außer Kraft.
    Dresden, den 1. März 2018
    Der Ministerpräsident Michael Kretschmer
    Der Staatsminister der Finanzen Dr. Matthias Haß
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