Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Übertragung von Zuständigkeiten zum Erlass von Rechtsverordnungen über die Durchführung des Gemeindefinanzreformgesetzes auf das Sächsische Staatsministerium der Finanzen (Zuständigkeitsübertragungsverordnung Gemeindefinanzreformgesetz)
Verordnung
der Sächsischen Staatsregierung
über die Übertragung von Zuständigkeiten zum Erlass von Rechtsverordnungen über die Durchführung des Gemeindefinanzreformgesetzes auf
das Sächsische Staatsministerium der Finanzen
(Zuständigkeitsübertragungsverordnung Gemeindefinanzreformgesetz)
Vom 1. März 2018
Auf Grund des § 8 des
Gemeindefinanzreformgesetzes
in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2009 (BGBl. I S. 502) verordnet die Staatsregierung:
§ 1 Subdelegation
Die der Staatsregierung durch die §§ 2, 4 Absatz 2, §§ 5, 5a Absatz 3 Satz 3, § 5d Absatz 2 und § 6 Absatz 8 des
Gemeindefinanzreformgesetzes
erteilten Ermächtigungen zum Erlass einer Rechtsverordnung werden auf das Staatsministerium der Finanzen übertragen.
§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
2
Gleichzeitig tritt die
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Übertragung von Zuständigkeiten zum Erlass von Rechtsverordnungen über die Durchführung des Gemeindefinanzreformgesetzes auf das Sächsische Staatsministerium der Finanzen
vom 27. November 2008 (SächsGVBl. S. 942) außer Kraft.
Dresden, den 1. März 2018
Der Ministerpräsident
Michael Kretschmer
Der Staatsminister der Finanzen
Dr. Matthias Haß
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