Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung von Förderprogrammen und Fördermaßnahmen (Förderzuständigkeitsverordnung SMJusDEG – SMJusDEGFördZuVO)
                            Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung von Förderprogrammen und Fördermaßnahmen (Förderzuständigkeitsverordnung SMJusDEG – SMJusDEGFördZuVO)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 9. Dezember 2021
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Auf Grund des § 2 Absatz 4 des
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gesetzes zur Errichtung der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank –
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            vom 19. Juni 2003 (SächsGVBl. S. 161) und des § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Sächsischen Verwaltungsorganisationsgesetzes
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            vom 25. November 2003 (SächsGVBl. S. 899) mit Zustimmung der Staatsregierung verordnet das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1 Übertragung von Zuständigkeiten
                            Die Landesdirektion Sachsen ist zuständig für die Durchführung der Förderung nach Großbuchstabe B Ziffer I der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            vom 23. Juli 2021 (SächsABl. S. 1027) in der jeweils geltenden Fassung.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2 Inkrafttreten
                            Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dresden, den 9. Dezember 2021
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung Katja Meier