G zum StV Fakultativprotokoll
DE - Landesrecht Sachsen

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus aller Länder nach Artikel 3 des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus aller Länder nach Artikel 3 des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
Vom 12. Mai 2010
Der Sächsische Landtag hat am 28. April 2010 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

(1) Dem am 25. Juni 2009 von den Ländern der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen Staatsvertrag über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus aller Länder nach Artikel 3 des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe wird zugestimmt.
(2) Der
Staatsvertrag
wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 11 Satz 2 in Kraft tritt, ist durch die Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.
Dresden, den 12. Mai 2010
Der Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler
Der Ministerpräsident Stanislaw Tillich
Der Staatsminister der Justiz und für Europa In Vertretung
Sven Morlok Staatsminister
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